2011: Auszeit => Nachträglich für 2012 Übertrag der Weiterbildungskosten beantragen?

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2021 11:28:04
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
2011: Auszeit => Nachträglich für 2012 Übertrag der Weiterbildungskosten beantragen?

Moin,

stellt euch mal vor, eine Person hat sich im Jahr 2011 vom 01.01. bis 31.12. eine Auszeit genommen. In dieser Zeit sind aber Weiterbildungskosten (privat finanziert, als Werbungskosten im Jahr 2010 angesetzt) angefallen - allerdings gibt es in diesem Jahr auch keine Einkünfte.

Ist es in der Regel möglich, nachträglich diese Weiterbildungskosten für die Steuererklärung 2012 (noch nicht gemacht) zu übertragen?

Viele liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurden diese Kosten bereits für 2010 geltend gemacht.
Sie gehören auch in diesen Zeitraum, wenn sie da gezahlt wurden sind.
Sofern dadurch ein Verlustvortrag entstanden war, würde dieser ja - sofern kein Rücktrag in 2009 erfolgte - zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.

So wie ich Ihren Beitrag lese, soll eine Geltendmachung erst in 2012 erfolgen, was nicht möglich ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abflusses.

Falls ich es falsch verstanden habe, konkretisieren Sie bitte den Sachverhalt. :-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ist es in der Regel möglich, nachträglich diese Weiterbildungskosten für die Steuererklärung 2012 (noch nicht gemacht) zu übertragen? Einen Verlustvortrag für 2011 können Sie nicht mehr einreichen - die Frist hierfür beträgt seit einiger Zeit 4 Jahre und nicht mehr 7, wie das früher mal war (steht noch auf vielen Webseiten).
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurden diese Kosten bereits für 2010 geltend gemacht. Ich glaube, der TE meint eine Weiterbildung in 2010-2011, deren 2010 angefallene Kosten er in der Erklärung für 2010 erfolgreich angesetzt hat.

-- Editiert von muemmel am 14.04.2017 14:20

-- Editiert von muemmel am 14.04.2017 14:20

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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