Hallo,
ich bin selbstständig und kaufe demnächst ein neues Auto als Firmenwagen.
Den Wagen muss man ja mit 1% vom Listenpreis zu den Einnahmen pro Monat zurechnen, wenn er über 6 Jahre abgeschrieben wird.
Aaaber. Welcher Listenpreis?
Ich kaufe den Wagen in Belgien, wo er rund 10% günstiger ist.
Versteuer ich nun nach der Deutschen oder Belgischen Liste???
Gruss
Hannelore
!% Regelung beim Firmenwagen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Es gilt der inländische Listenpreise im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer. (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
)
-- Editiert von hh am 11.01.2005 16:40:45
Führt man Fahrtenbuch, entfällt die 1%-Regelung. Bei neuen Wagen lohnt sich das in jedem Fall.
Und in das Fahrtenbuch trägt man eben gelegentlich
eine Privatfahrt ein (damit es glaubwürdig ist), das muss dann versteuert werden, ist bei formal wenig Privatfahrten viel günstiger als die 1%-Regelung.
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Da kommt darauf an, welches Gewerbe man ausübt.
Wenn das Fahrtenbuch nicht glaubwürdig ist, dann gibt es dadurch Ärger und wir wollen doch hier nicht zur Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung auffordern.
Die von andrew_vd vorgeschlagene Methode geht in erster Linie dann, wenn man noch zusätzlich einen Privatwagen hat.
so weit ich weiß ,wird die Ust dort abgeführt wo sie verdient oder ausgegeben wird.Das heißt soviel wie: wenn ich in Belgien tanke kann ich nur in Belgien die Mwst wieder bekommen,umgedreht bedeutet das wenn ich in Luxembourg arbeite und dort Mwst. kassiere kann ich die nicht in D abführen sondern muß die auch in Luxembourg abführen,ebenso werden die Tankquittungen behandelt,Mwst wird in Lux erstattet nicht in D. trotz E U.....! (ein dickes Lob den Bürokraten)Vorraussetzung für ein arbeiten in Lux ist eine Arbeitsgenehmigung über 3 Monate glaub ich und eine EU Steuernummer die von Duesseldorf ausgegeben wird.
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