Hallo,
vor einiger Zeit wurden eBay Verkäufergebühren/Provision in höhe von ca. 80€ von meinem Bankkonto zurückgebucht (Lastschriftrückgabe).
eBay hat mir dann auch sofort das Konto gesperrt (ich denke es war am nächsten Tag) und mehrere Mahungen innerhalb weniger Tage geschickt.
Ca. 8-10 Tage nach der ersten Mahnung bzw. der Kontosperrung habe ich den Betrag direkt an eBay überwiesen, noch am selben Tag bekam ich dann eine eMail einer Anwaltskanzlei, welche im Auftrag von eBay die 80€ + ca 60€ 'vorgerichtliche kosten, Gebühr und Auslagenpauschale' eintreiben wollte.
Da ich bereits die Überweisung in Auftrag gegeben hatte, habe ich der Kanzlei das auch geschrieben.
(Es war eine Online-Überweisung, auf dem Kontoauszug steht um 11:35 Uhr bearbeitet, die erste Zahlungsaufforderung der Anwaltskanzlei per eMail ging bei mir erst um 16:09 Uhr am selben Tag ein.)
Wenige Tage darauf hat eBay mein Konto wieder freigegeben und bestätigt, dass die Schulden beglichen wurden - alles gut.
Allerdings habe ich heute eine weitere eMail der Kanzlei bekommen in welcher sie von mir verlangen, die Anwaltskosten zu bezahlen ("Verzugsschaden, d. h. die Kosten unserer Inanspruchnahme, vorgerichtliche Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen").
Die Kanzlei argumentiert dass sie schon vor meiner Zahlung den Auftrag bekommen haben und deshalb soll ICH die kosten tragen.
Was denkt ihr - soll ich zahlen? Was soll ich der Kanzlei schreiben? Bin zurzeit knapp bei Kasse und möchte deshalb die Kosten nach Möglichkeit umgehen.
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe!
eBay Anwaltskosten trotz Zahlung
22. Juli 2013
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Frage vom 22. Juli 2013 | 18:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Anwaltskosten trotz Zahlung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 22. Juli 2013 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Zumal der Verzug bereits seit Lastschriftrückgabe bestand und es offenbar auch auf Mahnung keine Reaktion gab..
Berechtigte Anwaltskosten lassen sich auch nicht so einfach ignorieren wie Inkassokosten.
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