eBay Anwaltskosten trotz Zahlung

22. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
wurstkopf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Anwaltskosten trotz Zahlung

Hallo,

vor einiger Zeit wurden eBay Verkäufergebühren/Provision in höhe von ca. 80€ von meinem Bankkonto zurückgebucht (Lastschriftrückgabe).

eBay hat mir dann auch sofort das Konto gesperrt (ich denke es war am nächsten Tag) und mehrere Mahungen innerhalb weniger Tage geschickt.

Ca. 8-10 Tage nach der ersten Mahnung bzw. der Kontosperrung habe ich den Betrag direkt an eBay überwiesen, noch am selben Tag bekam ich dann eine eMail einer Anwaltskanzlei, welche im Auftrag von eBay die 80€ + ca 60€ 'vorgerichtliche kosten, Gebühr und Auslagenpauschale' eintreiben wollte.

Da ich bereits die Überweisung in Auftrag gegeben hatte, habe ich der Kanzlei das auch geschrieben.
(Es war eine Online-Überweisung, auf dem Kontoauszug steht um 11:35 Uhr bearbeitet, die erste Zahlungsaufforderung der Anwaltskanzlei per eMail ging bei mir erst um 16:09 Uhr am selben Tag ein.)

Wenige Tage darauf hat eBay mein Konto wieder freigegeben und bestätigt, dass die Schulden beglichen wurden - alles gut.

Allerdings habe ich heute eine weitere eMail der Kanzlei bekommen in welcher sie von mir verlangen, die Anwaltskosten zu bezahlen ("Verzugsschaden, d. h. die Kosten unserer Inanspruchnahme, vorgerichtliche Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen").

Die Kanzlei argumentiert dass sie schon vor meiner Zahlung den Auftrag bekommen haben und deshalb soll ICH die kosten tragen.

Was denkt ihr - soll ich zahlen? Was soll ich der Kanzlei schreiben? Bin zurzeit knapp bei Kasse und möchte deshalb die Kosten nach Möglichkeit umgehen.

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe!

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zumal der Verzug bereits seit Lastschriftrückgabe bestand und es offenbar auch auf Mahnung keine Reaktion gab..

Berechtigte Anwaltskosten lassen sich auch nicht so einfach ignorieren wie Inkassokosten.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen