Mein Anwalt hat, ohne mich zu informieren mit den Gegenanwälten telefoniert und aus einem vollstreckbaren Urteil, bei dem er die Frist zur Rechtsmitteleinlegung versäumt hat eine Kontopfändung zugelassen. Dann ist er in Uralub gefahren und war nicht mehr erreichbar. Er hat auch keinen Vertreter. Mein Anwalt ist bis heute nicht zu sprechen. Bei einem Termin wartet man vergebens in der Kanzlei. Dazu kommt, daß er in der Vergangenheit schon laufend die Gerichtstermine verschoben hat und sie dann wahrgenommen hat als ich in Urlaub war, obwohl er das wußte. Mein persönliches Erscheinen war angeordnet und wurde aufgehoben. Ein Urteil wurde insgesamt ohne meine Anhörung gefällt. Es ist mir jetzt ein ziemlicher Schaden entstanden. Die Anwaltskammer wird sich nichts davon annehmen. Gibt es eine höhere Instanz?Was kann ich gegen dagegen machen?Ich habe mich schon um neue rechtliche Vertretung bemüht, jedoch ist es schwierig einen Anwalt zu finden, der gegen einen Kollegen vorgeht.
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"Bella"
Wie weit darf ein Anwalt gehen?
3. Januar 2004
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Frage vom 3. Januar 2004 | 17:15
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie weit darf ein Anwalt gehen?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2004 | 13:35
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Wenn Sie bei der Anwaltskammer keinen Erfolg haben, bleibt Ihnen nichts anderes, als gerichtliche Schritte gegen den RA einzuleiten.
So etwas ist immer problematisch, seien Sie da schon mal vorgewarnt.
Beispiel: die Fristversäumung scheint zwar ein eindeutiges Verschulden darzustellen, aber wenn das Gericht dann feststellt, Rechtsmittel wären sowieso mit größter Wahrscheinlichkeit aussichtslos gewesen (also bei klarer Sachlage), gibt es auch keinen Schadensersatz (weil kein Schaden eingetreten).
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