Wer muss Anwalt bzw. Gericht zahlen?

1. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nowfree
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)
Wer muss Anwalt bzw. Gericht zahlen?

Hallo,

mein Ex-Mann zahlt seit 3 Monaten keinen Unterhalt für unsere Kinder, trotz mehrmaligen Aufforderungen von meinen Anwalt. Jetzt wird mein Anwalt das ganze rechtshängig machen und hat für mich Prozesskostenhilfe beantragt, da ich über die Agentur für Arbeit mit dem E303 nach Griechenalnd gezogen bin (samt Kinder)und noch keinen Job habe.
Was passiert genau mit den Kosten? Wird alles von der PKH übernommen? Anwalt, Gerichtskosten, sogar der Anteil meines Ex Mannes? Oder ist es so, dass nur die Gerichtskosten von der PKH bezahlt werden, und der Anwalt von mir? Und wenn der Prozess zu meinen Gunsten ausläuft (wovon ich ausgehe) muss da nicht der Ex Mann die Anwaltskosten zahlen. Oder bin ich total auf der falschen Fährte?
Danke schon mal für eure Antworten.

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Wird alles von der PKH übernommen?

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind...

> Anwalt, Gerichtskosten,

Ja.

> sogar der Anteil meines Ex Mannes?

Nein. Oder meinst du für den Fall, daß du verlierst?

> Und wenn der Prozess zu meinen Gunsten ausläuft (wovon ich ausgehe) muss da nicht der Ex Mann die Anwaltskosten zahlen.

Ja, wenn er nicht pleite ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nowfree
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

@ Leibgerichtshof

vielen Dank für deine Antwort. Noch eine Frage:
Falls die PKH nicht bewilligt wird und ich trotzdem den Prozess gewinne ( da ich ja davon ausgehe, dass der Unterhalt definitiv bezahlt werden muss, auch rückwirkend) wer zahlt dann was?
Anwalt + Gerichtskosten. Ich oder mein ex?
Übrigends.... er ist ganz bestimmt nicht pleite!!!!!

Vielleicht ist das wichtig:
Ich nehme stark an, dass dieser Prozess darauf hinaus läuft, einen Unterhalt zu betiteln, da es bisher keinen Titel gab, deswegen drückt er sich auch vom zahlen.
Danke noch mal!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es muss vom Grundsatz her immer derjenige die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, der den Prozess verliert.

Wenn Sie also gewinne, muss der Ex auch Ihren Anwalt zahlen. Allerdings haften Sie gegenüber Ihren Anwalt zuerst. Wenn also der Ex nicht zahlt (weil er pleite ist oder sonstwas), dann kann ihr Anwalt zunächst von Ihnen das Geld verlangen.


1x Hilfreiche Antwort

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