Ich habe folgendes Problem:
A, vertreten durch x, hat gegen B geklagt und gewonnen. Urteil ist rechtskräftig. Geld wurde gezahlt. Es kommt zum Kostenfestsetzer. Der KfB ist erlassen.
Wann muss B den KfB bezahlen? Muss A die 2-Wochen-Frist für das Rechtsmittel abwarten?
Falls später X den B zur Zahlung des KfB auffordert, darf er dafür nochmals eine Gebühr erheben oder ist dieser Akt mit der Vollstreckungsgebühr mit abgegolten?
Danke für die Mühe.
Ich bin mir nicht sicher, ob es hierher gehört oder eher in Vollstreckungsrecht.
Weitere Kosten
27. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2016 | 10:15
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 95x hilfreich)
Weitere Kosten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2016 | 10:34
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat:§ 798
Wartefrist
Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist.
Aufforderungsschriben vom X löst Vollstreckungsgebühr aus, die muss auch vom Schuldner bezahlt werden, sollte es in eine Vollstreckung übergehen, erhält X nur die Gebühr für die Vollstreckung (Aufforderungsgebühr entfällt). Die Gebühr fällt allerdings erst an, wenn die Wartefrist überschritten ist, vorher nicht.
Und jetzt?
Schon
267.847
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
19 Antworten
-
27 Antworten
-
1 Antworten