Hallo,
Person A fährt mit dem Fahrrad der Person B und gerät in einer Verkehrsunfall.
Person A erstattet Anzeigen wegen Unfallflucht, die aber eingestellt wird.
Die Versicherung des Unfallgegners lehnt eine Regulierung ab.
Person B bekommt vom Amtsgericht einen Beratungshilfegutschein und beauftragt einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.
Da zu stellt der Anwalt eine Vollmacht aus, die Person A unterschreiben soll, da er der Anzeigeerstatter ist. Nun hat Person B Angst das da Person A Vollmacht ersteilen soll nicht über den Beratungshilfegutschein von Person B anrechnen.Ist die Angst Berechtigt?
-----------------
""
Vollmacht/ Beratungshilfegutschein
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
So ein kruder Blödsinn. B hat ein eigenes rechtliches Interesse an der Akteneinsicht, die der Anwalt auch mit einem Satz begründen kann. Er braucht keine Vollmacht von A.
-----------------
""
Dachte ich auch, deswegen habe ich unterschrien.
Heute erhielt ich vom Anwalt allerdings ein Schreiben indem stand das ich Ihn nicht bevollmächtigen kann.
Das kann nur der Anzeigenerstatt er Person A.
Was soll ich hier machen?
Denn meine Angst besteht wie gesagt darin, das es dann nicht über den Beratungshilfegutschein den ich erhalten habe abgerechnet wird, wenn Person A die Vollmacht Unterschreib.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Soll ich die Vollmacht von Person A unterschreiben lasen?
Gibt es dann Probleme mit der Abrechnung über den Beratungshilfegutschein?
-----------------
""
IMO gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Entweder du benötigst gar keine Vollmacht, weil du selbst genügend "standing" hast, um Akteneinsicht nehmen zu lassen.
Oder du benötigst eine wegen mangelndem "standing", dann wird man wohl annehmen können, Beratungshilfe müsse nicht dafür aufkommen, daß du stellvertretend für einen Dritten diese Einsicht nehmen läßt.
Jetzt ist die Frage, hat micha60 recht oder dein Anwalt?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Also kann Person A die Vollmacht unterschreiben?
Ich habe nur Angst, das es dann nicht mehr über meinen Beratungshilfegutschein abgerechnet wird, da Person A den Anwalt Bevollmächtigte.
-----------------
""
Wenn dieser Anwalt sich schon so krumm anstellt, ist ihm auch zuzutrauen, dass er hinterher an A Rechnung schreibt mit dem Argument: Du hast mich ja beauftragt, siehe Volllmacht. Sag ihm einfach, A will nicht, er soll trotzdem Akte besorgen.
-----------------
""
Werde es versuchen hinzubekommen, sollte aber der Anwalt weiter auf die Vollmacht durch Person A bstehen, dann ich dann den Beratungshilfegutschein zurückfordern und zu einen andren Anwalt gehen?
-----------------
""
Ich habe einmal die Vollmacht die Person A unterschreiben soll und das Schreiben des Anwaltes hochgeladen.
http://www.mediafire.com/?7gyzaocn0cggwl9
http://www.mediafire.com/?syh3y6bcddwubti
-----------------
""
Was der Anwalt schreibt, ist falsch.
1. Bei Darlegung eines rechtlichen Interesses kann er nach § 475 Abs. 1, Abs. 2 StPO
auch für Personen, die am Strafverfahren unbeteiligt waren, Akteneinsicht erhalten.
2. Neben der Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG darf er gegenüber dem Beratungshilfeberechtigten keinen Auslagenersatz abrechnen. Seine 12 € bekommt er entweder von der Landeskasse oder gar nicht.
Ich würde mal dezent mit einer Überprüfung seines Schreibens durch die Anwaltskammer drohen.
-----------------
""
@micha60
Vielen Dank für den Paragrafen, den werd ich dem Anwalt mitteilen.
Sollte er dann immer noch auf die Vollmacht bestehen, kann ich dann den Beratungshilfegutschein zurück verlangen und zu einen andren Anwalt gehen?
-----------------
""
Da er die Kündigung duch pflichtwidriges Verhalten verursacht hat und seine bisherige Leistung für den Mandanten keinen Wert hat, kann er nach § 628 II BGB
im Kündigungsfall keine Vergütung verlangen, müste also auch den Beratungshilfeschein zurückgeben.
Das wird er aber auch nicht leichter akzeptieren als die bisherigen Belehrungen. Vielleicht sollte die Drohung mit der Anwaltskammer auch diesen Weg flankieren.
-----------------
""
Ich habe nun erreicht das der Anwalt in meinen Namen Akteneinsicht fordert.
Heute erhielt ich die Kopie des Schreibens an die Staatsanwaltschaft.
In dem Schreiben hat der Anwalt aber mein Geburtsdatum mit dem Datum des Unfalls verweselt.
Anstatt wegen des Unfalls am 6.8.2009 wurde der 20.10.2009 angegeben.
Bekomme ich wegen diesen Formfehler trotzdem Akteneindicht oder verzögert sich die Sache, da ein neuer Antrag erforderlich ist?
Ich habe die Kopie des Schreibens heute bekommen konnte nichts mehr unternehmen um den Fehler zu berichtigen.
-----------------
""
Ganz blöd sind die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften ja auch nicht, zumal wenn man ihnen das richtige Aktenzeichen sagt, werden sie schon an den Beteiligten erkennen, welcher Unfall gemeint war. Natürlich kann man aber noch den Anwalt "treten", dass er mit einem kurzen Fax seinen Fehler repariert.
-----------------
""
@micha60
Vielen Dank.
Mit deiner Hilfe und den von die genannten Paragraphen konnte ich den Anwalt überzeugen in meinen Namen die Akteneinsicht zu fordern.
Es wird hoffentlich alles seinen Gang gehen.
Nochmal vielen Dank.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten