Partei A und Partei B streiten sich. Es kommt zum Gerichtsverfahren. Partei B verliert und muß Kosten des Verfahrens sowie Anwaltskosten tragen.
Partei B bekommt vom Anwalt der Partei A eine Rechnung über 500 Euro. Partei B bezahlt den Anwalt nicht (reagiert nicht), Anwalt der Partei A meldet sich nicht mehr. Wie gestaltet sich der weitere Verlauf der ursprüngen 500 Euro bezüglich der Verzugszinsen?
Verzugsverzinsung Anwaltsgebühren
4. April 2009
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Frage vom 4. April 2009 | 21:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzugsverzinsung Anwaltsgebühren
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 5. April 2009 | 02:40
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
Üblicherweise beantragt man ja als Kläger in der Klageschrift entsprechend "... plus 5% Zinsen über dem Basiszinssatz ab ..." zu titulieren.
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