Hallo,
ich habe vor gut einem Jahr Prozesskostenhilfe für meine Scheidung bekommen.
An meinem Einkommen hat sich nichts geändert.
nun möchten mein neuer Partner und ich ein Haus kaufen. ER bringt das Eigenkapital ein, ich steige in die Finanzierung mit ein.
Kann das Haus nun bei der Überprüfung in einem Jahr mit angerechnet werden?
Verfahrenskosten Rückforderung und Hauskauf
15. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2016 | 14:41
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Verfahrenskosten Rückforderung und Hauskauf
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Januar 2016 | 18:36
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
Hallo "Selianova",
Zitat:Kann das Haus nun bei der Überprüfung in einem Jahr mit angerechnet werden?
das kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse dadurch verbessert haben, da Sie durch den Hauskauf u.U. weniger an monatlichen Kosten aufzubringen haben (Bsp. Wegfall Miete, o.ä.).
Auch wenn das Immobilieneigentum nicht in den Schutzbereich des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fallen sollte, hätten Sie er u.U. zur Finanzierung der Prozesskosten einzusetzen.
-- Editiert von AntoineDF am 15.01.2016 18:37
#2
Antwort vom 10. März 2016 | 19:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Deine Antwort,
wir kaufen ein Haus für 210.000. Euro.
kein Luxus
wir sind drei Personen, 105 m2
ich zahle die Hälfte der Tilgung, meine jetztige Miete ist genauso hoch.
lg
selianova
Und jetzt?
Schon
266.905
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten