Verfahrenskosten Rückforderung und Hauskauf

15. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
selianova
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Verfahrenskosten Rückforderung und Hauskauf

Hallo,
ich habe vor gut einem Jahr Prozesskostenhilfe für meine Scheidung bekommen.
An meinem Einkommen hat sich nichts geändert.
nun möchten mein neuer Partner und ich ein Haus kaufen. ER bringt das Eigenkapital ein, ich steige in die Finanzierung mit ein.
Kann das Haus nun bei der Überprüfung in einem Jahr mit angerechnet werden?

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Selianova",

Zitat:
Kann das Haus nun bei der Überprüfung in einem Jahr mit angerechnet werden?


das kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse dadurch verbessert haben, da Sie durch den Hauskauf u.U. weniger an monatlichen Kosten aufzubringen haben (Bsp. Wegfall Miete, o.ä.).

Auch wenn das Immobilieneigentum nicht in den Schutzbereich des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fallen sollte, hätten Sie er u.U. zur Finanzierung der Prozesskosten einzusetzen.

-- Editiert von AntoineDF am 15.01.2016 18:37

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#2
 Von 
selianova123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort,
wir kaufen ein Haus für 210.000. Euro.
kein Luxus
wir sind drei Personen, 105 m2
ich zahle die Hälfte der Tilgung, meine jetztige Miete ist genauso hoch.
lg
selianova

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