Veraten und "Verkauft" ?

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Veraten und "Verkauft" ?

Hallo,

ein Bekannter hat in einem Streit um die Nutzung einer Domain einen Anwalt ins rennen geschickt mit dem Auftrag ( dafür gibt es drei Zeugen ) die Sache nicht durch einen Vergleich oder ähnliches klären zu lassen. Ohne Einwilligung meines Bekannten hat der Anwalt dann bei der mündlichen Verhandlung einem Anerkenntnisurteil zugestimmt, mein Bekannter hat die Domain verloren. Der Anwalt hat somit voll gegen die Interessen meines Bekannten gehandelt – der wollte die Sache Notfalls bis zum BGH bringen.
Welche Möglichkeiten hat mein Bekannter nun, die Domain evtl. vorerst doch zu behalten und welche rechtlichen Möglichkeiten hat er , gegen das Verhalten des Anwaltes vorzugehen ?

Grüße Wolf

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

umgehend einen anderen anwalt damit beauftragen zu prüfen ob die berufung zulässig (berufung vor dem landgericht kann nur durch einen anwalt eingelegt werden) ist und wenn ja berufung einlegen mit dem antrag, die zwangsvollstreckung einstweilen gegen sicherheitsleistung einzustellen (domain wird sonst gepfändet und übertragen).

ggfs. schadenersatzansprüche gegen den jetzigen anwalt prüfen.

es sei darauf hingewiesen, dass anwälte ein anerkenntnisurteil in der regel nur aus sehr triftigen rechtlichen gründen ergehen lassen, die absicht 'etwas bis zum bgh zu bringen' sei einmal dahingestellt denn die allermeisten sachen werden zum bgh im rahmen der revision nicht zugelassen. wahrscheinlich handelt sich ihr bekannter nur weitere prozesskosten ein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RAAkbas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Wahrscheinlich hat der Anwalt deinen Kumpel weder "verraten", noch "verkauft".
Ich gehe davon aus, dass er deinen Kumpel vor weiteren erheblichen Kosten "gerettet" hat, da das Vorbringen deines Kumpels wahrscheinlich aussichtslos war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit den Kosten war meinem Bekannten bekannt - trotz alle dem der Auftrag ein Urteil zu erhalten - Chanchen waren 50 : 50
Gruß Wolf

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

War Ihr Bekannter der Kläger ?



-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, er wurde verklagt auf herausgabe der Domain. Weil eine Herausgabe nicht verlangt werden konnte ging es eigentlich nur um die Nutzung. Das ganze drehte sich um einen eigentlichen Sachbegriff der aber gleichfalls Nachname einer bekannten "Persönlichkeit" ist. Eine nicht "Nutzung" hätte er noch zugestimmt - aber nicht dem Übertrag auf den Kläger.

Gruß Wolf

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das Problem besteht bei so etwas immer darin, daß man beweisen müßte, daß einem durch das Verhalten des RA ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.

D.h. man müßte quasi den zugrundeliegenden Rechtsstreit dann im Schadensersatzprozeß erst einmal entscheiden.
Wenn dann also bei 50:50 (von wem kommt diese Einschätzung eigentlich?) das Gericht meint, Sie hätten den Fall wohl eher verloren, gibt es auch keinen Schaden geltend zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

@ RAAKbas

...wenn aber so klare Weisung bestanden ...?!

Ob ein Schadenersatzanspruch wird wohl der nächste beauftragte RA beantworten können.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

meinem Bekannten geht es nun vordringlich darum, das Anerkenntnisurtreil abzuwenden. Schadenersatz: davon hat er nicht und er ist auch nicht materiell eingestellt , es geht ihm tatsächlich ( das gibt es auch noch ) um das Recht. Im übrigen wurden ihm durch seinen Anwalt "durch die Blume" 10.000 Euro von der Gegenseite für den Übertrag der Domain angeboten ( dieses nicht offiziell !!) - dieses lehnte er aus o.g. gründen ab . Anscheinend sein Anwalt nicht ..... so wie sich mir die Sache darstellt. ( eine harte Verdächtigung...)
Gruß Wolf

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Abstrahieren wir den Fall mal ein wenig anders, weil mich diese Konstellation auch interessiert:

B gehört die Domain "xyz".
K behauptet, Markenrechte an der Domain zu besitzen und verklagt B.
B möchte die Domain um jeden Preis behalten (aus Sentimentalität oder weil er den Fall gerne "für alle" vor den BGH bringen will").
Sagen wir, die Domain ist objektiv nicht viel wert, vielleicht 500 EUR auf dem freien Markt.
B gibt seinem Anwalt A eine schriftliche Anweisung, auf gar keinen Fall einem Vergleich zuzustimmen.
Im Prozeß macht K dem B ein Vergleichsangebot, die Domain für 10.000 EUR (den 20-fachen Wert also) abzutreten.
Anwalt A stimmt dem zu.

Frage:
welchen Schaden will B jetzt gegen A geltend machen? Immateriellen Schaden kann er keinen beziffern, materieller ist ihm nicht entstanden (da er 10.000 EUR für eine 500-EUR-Domain bekommen hat).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Bekannter ist ja auf kein Angebot eingegangen weil er ja die Domain behalten wollte - wenn auch ungenutzt.

Gruß Wolf

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn ein anwalt ein anerenntnisurteil ergehen lässt können sie durchaus sehr sicher sein, dass ihr bekannter den rechtstreit ohnehin verloren hätte und das sehr wahrscheinlich auch durch alle instanzen (soweit berufungen o.ä. überhaupt möglich gewesen wären).

ohnehin erschliesst sich mir nicht warum man eine ungenutzte domain unbedingt behalten muss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Behalten wollte er sie aus Prinzip - wenn ein talentloses sternchen meint, allen Menschen den Namen zu verbieten bzw. meint, sogar den "Sachbegriff" sich zu eigen zu machen kann ich das durchaus nochvollziehen.

Gruß Wolf

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RAAkbas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

die Angelegenheit sollte nicht weiter verfolgt werden, da ansonsten nur noch weitere Kosten ( neuer anwalt etc. ) hinzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wenn ein talentloses sternchen meint, allen Menschen den Namen zu verbieten bzw. meint, sogar den "Sachbegriff" sich zu eigen zu machen

Ging es um "Bl*mchen"? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nein - mehr um sowas wie "ackerstrauch" .. also noch viel talentloser...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

"F*ldb*sch" ist ein Sachbegriff?
Wieder was gelernt...

Da verstehe ich dann allerdings gut, daß der RA da keine Erfolgsaussichten sah.

Schließlich mußte sogar eine Familie, die für ihr neugeborenes Baby (das wirklich so hieß) die "v*r*n*-f*ldb*sch.info" registriert hatte, die Domain freigeben...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich kenne Straßen die Feldbusch heißen und Schulen.
Den Streit um die Domain kenne ich, es war die meiner Frau und wurde mittlerweile abgeschafft. Alle anderen Domains mit unserem Namen info/org/net mit dem Namen lassen wir brach liegen weil wir keinen Bock auf Streit haben und die für unseren Job auch keine öffentlichkeit brauchen - wir haben keinen einzigen Auftrag durch unseren tollen Namen .... aber das denkt die Dame halt und mahnt ab was das Zeug hält. Sogar unsere Firmen dürfen wir nicht nennen wie wir heißen , und und und...
Die Domain um die es aber geht war die mit .de und die gehörte bisher einer Umweltinitiative und war dazu tatsächlich absolut Werbefrei. Wir sind mit dem Menschen ins Gespräch gekommen, deshalb seinerzeit meine Frage hier.

Gruß Wolf X.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ich kenne Straßen die Feldbusch heißen und Schulen

Macht das "Feldbusch" zu einem Sachbegriff?
Ist "Geschwister Scholl" ein Sachbegriff, nur weil es Straßen und Schulen mit diesem Namen gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
owl2005
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

was ist ein Feldbxxxx dann ? Also unser Hund pinkelt mit freude an solche....

LG Wolf

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.211 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen