Unterlagen beim Anwaltswechsel ?

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fineline
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterlagen beim Anwaltswechsel ?

Ich habe für meine Berufung den Anwalt gewechselt. Kann ich vom bisherigen Anwalt die Aushändigung sämtlicher Unterlagen + Übergabe an den neuen Anwalt verlangen? Oder muss ich selbst die Unterlagen zusammenstellen?
Danke für Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "fineline",

Sie können nach § 667 BGB die Herausgabe der Handakte verlangen.

Wegen rückständiger Gebühren könnte der Rechtsanwalt aber gem. § 50 Abs. 3 BRAO ein Zurückbehaltungsrecht an den Handakten wegen rückständiger Gebühren und Auslagen in derselben Sache haben. Die Zurückbehaltung der Handakten ist jedoch ausgeschlossen, soweit dies nach den Umständen unangemessen ist (bspw. drohende Verjährung o.ä.).

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