Ich habe für meine Berufung den Anwalt gewechselt. Kann ich vom bisherigen Anwalt die Aushändigung sämtlicher Unterlagen + Übergabe an den neuen Anwalt verlangen? Oder muss ich selbst die Unterlagen zusammenstellen?
Danke für Antworten!
Unterlagen beim Anwaltswechsel ?
16. Juni 2018
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Frage vom 16. Juni 2018 | 09:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterlagen beim Anwaltswechsel ?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2018 | 17:59
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
Hallo "fineline",
Sie können nach § 667 BGB
die Herausgabe der Handakte verlangen.
Wegen rückständiger Gebühren könnte der Rechtsanwalt aber gem. § 50 Abs. 3 BRAO
ein Zurückbehaltungsrecht an den Handakten wegen rückständiger Gebühren und Auslagen in derselben Sache haben. Die Zurückbehaltung der Handakten ist jedoch ausgeschlossen, soweit dies nach den Umständen unangemessen ist (bspw. drohende Verjährung o.ä.).
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