Standesrecht für Anwälte

25. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)
Standesrecht für Anwälte

Moin Forum,

wie und wo kann ein Otto-Normalbürger sich erkundigen und informieren, welchen Pflichten Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten, den Gegnern und den Rechtsstreitigkeiten als solches grundsätzlich haben?

Es gibt doch sicherlich so eine Art "festgeschriebene Regeln" oder ähnliches ... Ich gehe ´mal (etwas naiv?) davon aus, daß es so etwas gibt und Anwälte sicherlich nicht grundsätzlich einen Freibrief haben, Beteiligte an Rechtsstreitigkeiten vorsetzlich und wider besseren Wissens möglicherweise nachhaltig zu schädigen!?


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"Gruß JayC
_________
Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Dazu gibt es Gesetze. Die Berufsordnung findest du in der BRAO und der BORA.

Bei Abrechnung ist das RVG anzuwenden. Und dann gibt es ja noch die einzelnen Verfahrensgesetze (ZPO, StPO, etc.), in denen zum Teil auch was zum Verhalten bzw. der Verfahrensweise der RAe steht.

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#2
 Von 
LKK
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist denn das Standesrecht? Was muss ich darunter verstehen?

Gruß
LKK

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Standesrecht ist die Berufsordnung von RAen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LKK
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eidechse,

wo kann man sich das Standesrecht ansehen? Ist es im Internet verfügbar? Ich habe gegoogelt > ohne Ergebnis!

Gruß
LKK

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ohne Ergebnis gegoogelt?

BRAO = ergebnislos?

Standesrecht Rechtsanwälte= ergebnislos?

Welches Google nutzen Sie denn?

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also bei mir gibt es unter dem Stichwort BRAO 635.000 Treffer und unter dem Stichwort BORA 31 Millionen Treffer. :)


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#7
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Ich spendiere einen Link:

http://bundesrecht.juris.de/brao/index.html

Eigentlich ist die BRAO maßgebend, da die BORA nur eine Ableitung ist, entwickelt von den RA Kammern. In der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) sind die Pflichten genannt, ab §43 geht es damit los).

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#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Quote:
..........................................
Was ist denn das Standesrecht? Was muss ich darunter verstehen?
..........................................
Mit dem Begriff Standesrecht wird das Recht eines Berufsstandes bezeichnet, dem von Seiten des Staates seine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde.
Im Rahmen dieser Selbstverwaltung üben die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer u.a. auch Aufsichts- und Dienstleistungsfunktionen aus. ,

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