Rückforderung Verfahrenskostenhilfe

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
ThomasDe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Verfahrenskostenhilfe

Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Jahren zwei Verfahren im Familienrecht geführt (Scheidung, Umgang mit Kind) und in beiden Fällen Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen, da ich damals noch Student war. Nun möchte das Gericht aktuell erneut mein Einkommen prüfen. Ich verdiene inzwischen deutlich besser und werde die beiden Prozesse selbst bezahlen müssen (ohne Ratenzahlung).

Soweit ich verstanden habe, muss ich die Kosten ebenfalls zurückzahlen, wenn ich nicht auf die beiden Schreiben reagiere. Nun würde ich mir den Aufwand gerne sparen und genau diesen Weg gehen. Allerdings besteht das Gericht darauf, dass ich meine Daten trotzdem einreiche.

Nun zu meiner Frage: Warum könnte das Gericht auf meine Auskünfte bestehen? Habe ich irgendeinen Nachteil, wenn ich mich quer stelle und das Schreiben ignoriere oder das Gericht ohne Auskünfte um die "Rechnung" bitte (ausgehend von der Annahme, dass ich ohnehin alles direkt zurückzahlen muss)?

Neben den Anwaltskosten muss ich sicherlich auch die hälftigen Gerichtskosten tragen, oder? Ist dies auch der Fall, wenn die Gegenseite ebenfalls PKH bekommen hat?

Viele Grüße
ThomasDe123

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn du bis jetzt gar nicht reagiert hast, hakt das Gericht meistens nochmal nach, bevor es die VKH aufhebt.
Bevor du so locker davon sprichst, dass Rückzahlung ohne Ratenzahlung angeordnet wird, würde ich mich erstmal erkundigen, wie hoch die Beträge sind.
Wenn du es eh auf einen Schlag zahlen willst und kannst, kannst du es auch laufen lassen oder das Gericht um Aufhebung bitten.
Wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben worden sind, wirst du neben den Anwaltskosten wirst du auch die hälftigen Gerichtskosten zahlen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThomasDe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo salkavalka,

der Streitwert lag in beiden Fällen bei 3000€. Beide Verfahren wurden in der ersten Instanz abgeschlossen. Für die Umgangssache kommt noch eine Einigungsgebühr vor Gericht dazu. Soweit mir bekannt ist, sollten gegeneinander aufgehoben werden. Telefonisch konnte (oder wollte?) mir das Gericht dazu keine Auskunft erteilen. Somit sollte der "Spaß" rein kostentechnisch auf etwa 2000€ für mich hinauslaufen, oder übersehe ich hier etwas?

Ich werde dem Gericht ein formloses Schreiben zukommen lassen, in dem ich um Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe für beide Verfahren bitte. Ich habe mich nur gewundert, warum die Dame telefonisch so auf meine Nachweise gepocht hat.

Viele Grüße
ThomasDe123

0x Hilfreiche Antwort


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