Ich habe 2002 wegen Bürgschaftsforderung einer Bank einen Anwalt aufgesucht.
Dieser riet mir zu einem Verfahren gegen diese Bank, da laut seiner Meinung die Bankvorderungen unberechtigt seinen.
Forderungshöhe der BAnk 75.000 DM.
In der Folge gab es immerwieder Schriftverkehr zwischen den Anwälten wobei ich bei meinem Anwalt immer darauf achten musste das dieser sich an Termine hält und überhaupt schriftlich der Gegenparei antwortet.
Die Antworten wurden von mir immer schriftlich vorbereitet.
Der erste Gerichtstermin von dem Landgericht wurde von meinem Anwalt verschoben, da er in Uraub musste.
Der 2 Termin fand im Februar 2005 statt. Schriftliches zu diesem Termin wurde von ihm erst auf dem Termin im Gerichtszahl der Gegenpartei und den Richtern übergeben.
Und zur Überraschung meiner Person beasntragte mein Rechtsanwalt eine Pause und schlug mir und der Kammer ei Anerkentnissurteil vor.
Meine Fragen:
Wenn er auf Anerkentnis aus war, hätte ich eigentlich keinen Anwalt gebraucht.
Konnte ich mir eigentlich die gesamten Anwaltkosten und Gerichtskosten sparen.(Mein Anwalt 2.558,96€ Gegenpartei 2.801,76€ Plus Zinsen und Gerichtskosten.
Mir drängt sich auf, der Anwalt hat bei mir künstliche Kosten produziert, obwohl er evtl. von Anfang wusste das er zum Schluß auf Anerkenntnis aus war.
Kann und sollte ich gegen diesen Anwalt Schadenersatz fordern.
Kann ich diesen Anwalt seine Rechnung/Forderung einbehalten?
Was soll ich tun?
Es wäre sehr nett wenn Ihr mir helfen könntet.
Mit freundlichen Grüßen
Regress Anwalt???
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
"Kann und sollte ich gegen diesen Anwalt Schadenersatz fordern."
Du kannst- ob dies erfolgreich sein wird ist von hier aus schwer zu beurteilen- vermutlich würde der Anwalt die Geschichte anders darstellen...
"Kann ich diesen Anwalt seine Rechnung/Forderung einbehalten?"
Auch das kannst Du- solltest du aber nicht. Der Anwalt wird mahnen, das verursacht letztlich Mehrkosten
Problem dürte sein, ob Sie ein Verschulden des Anwalts nachweisen können.
Möglicherweise sind erst im Laufe des Prozesses Tatsachen bekannt geworden, die eine Anerkennung des Anspruches im Prozess als sinnvoll erscheinen lassen.
Sollte indes von Anfang die Anerkennung des Anspruchs die einzig sinnvolle Alternative gewesen sein, könnte man schon eine fehler haften Beratung sprechen.
Das dürte aber nur in einem weiteren Prozess zu klären sein...
Gruß
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Ich habe diesem Anwalt einen Brief geschrieben mit dem Antrag auf Kulanz.
Habe 4 Wochen keine Antwort erhalten.
Zwischenzeitlich sind erneute Kosten entstanden da er notwendige Schritte nit eingeleitet hat.
Auf mein Drängen gab es einen Gesprächstermin, wo er erklärte er würde auf meine Schreiben nicht antworten, da ich seine Rechnung ja nicht bezahlen wolle.
Auch weitere Dinge würde er nicht erledigen, da er kein GELD BEKOMMEN HABE:
Ist so ein Verhalten oK???
Heute kekam ich eine Mahnung mit der Androhung die Kosten gerichtlich festsetzen zu lassen.
Was soll ich tun???
Mit freundlichen Grüßen
Zahlen wäre eine Möglichkeit!
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