Hallo,
mal eine Frage; ich hatte mit meinem letzten Vermieter großen Ärger und habe ihm aufgrund massiver Mängel an der Wohnung die Miete auf 0 gekürzt; nach der fristlosen Kündigung (es standen 2 Mieten aus) bin ich zum Anwalt, dieser rechnet nun
3 Monatsmieten plus die Katuon (=1820 Euro) Streitwert ab, diese mit einem Satz von 0,55 unter Bezug auf §13,14 Nr 2100 VV RVG.
Ich finde das viel zu hoch, da zum Zeitpunkt der Beratung gerade mal 2 Mieten (680 Euro) im Raum standen, nicht das 3 fache.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die den Streitwert rechtfertigt, oder sollte ich die Rechnung kürzen?
Rechnung vom Anwalt - Streitwert - sollte ich die Rechnung kürzen?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Das kommt darauf an, wegen was der Anwalt Dich beraten hat. Hinsichtlich der Kündigung?
Global, aber hautpsächlich wegen der Mietminderung und der fristlosen Kündigung.
Die Kaution war jedoch nicht Bestandteil der Beratung und sollte daher meines Erachtens nach auch nicht mit abgerechnet werden, oder?
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für die beendigung eines mietverhältnisses wird der 12fache jahresnettokaltmietenwert + rückstand zugrunde gelegt (§ 16 I GKG
). so gesehen sind sie recht günstig davon gekommen.
soweit es sich um eine erstberatung (einmaliges gespräch) handelte muss aber auf 190,- eur + mwst gekappt werden (Nr. 2102 VV RVG) dieser betrag wird ja aber bei weitem nicht erreicht, so daß die rechnung wohl eher günstig ausgefallen ist.
-- Editiert von luDa am 21.04.2005 18:15:11
Miete auf 0 mindern, Rechnung vom Anwalt kürzen,... gibt´s auch ´ne Rechnung die Du freiwillig komplett bezahlst? ;-)
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