Rechnung RAe Richtig?? Kurze Antwort wäre Hilfreich!!!

31. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kirchner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung RAe Richtig?? Kurze Antwort wäre Hilfreich!!!

Sehr geehrte Mitglieder,

habe Rechnung vom RAe erhalten und würde gerne wissen, ob die
Höhe richtig berechnet wurde:

Rechnungstext:

Berechnet nach Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) §11

Gegenstandswert: 86.933,77 €

Geschäftsgebühr §§11, 118 l 1BRAGO 7,5/10 957,75 €
Besprechungsgebühr §§11, 118 l 2 BRAGO 7,5/10 957,75 €

Vergleichsgebühr §§11, 23 BRAGO 15/10 1915,50 €
Post- und Telek. §26 BRAGO 20,00 €

Netto 3851,00€
16% § 25 ll BRAGO 616,16€

Gesamtbetrag: 4467,16€

Hintergrundinformation:
Es wurde ein Vergleich in der Höhe von 7500,00 €
mit der Bank vereinbart!

Wir sind über die Leistung des RAE sehr zufrieden und wollen die Rechnung auch sofort begleichen. Da wir aber keine "BRAGO" besitzen können wir leider die Rechnung schlecht überprüfen.

Frage:
Sind die Forderungen in der o.g. Höhe berechtigt?

-----------------
"J. Kirchner"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Martina2
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Gebühren sind die Höhe nach richtig.

Aber: Prüfe bitte nochmal folgendes nach:

1. Ist der Gegenstandswert richtig?? Dies müsste der Betrag sein, den die Bank von Dir gefordert hat, allerdings nur die sog. Hauptforderung (Ohne Zinsen und Nebenkosten)!

2. Haben zwischen dem RA und der Bank Gespräche stattgefunden??

Martina

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kirchner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Von:
J.KIRCHNER

Hallo Martina,

danke für die Antwort, gibt einen doch die Gewissheit das die Rechnung richtig ist!

zu deinen Fragen:

zu 1.
Die Hauptforderung betrug aus dem Jahre 1984 weit aus weniger

zu 2.
Der RA hat die Vergleichsverhandlungen mit der Kreissarkasse geführt. (ca 3x Fax und 2x Telefonate!)

-----------------
"J. Kirchner"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Hauptforderung ist der Gegenstandswert. Wenn der HF geringer ist, stimmt die ganze Rechnung nicht. Nur wenn du eine Widerklage erhoben hast, werden die Streitwerte zusammengezählt.

Die Besprechungsgebühr entsteht nur, wenn sich der Anwalt in deinem Auftrag mit der Gegenseite in Verbindung gesetzt hat. Vergleichsverhandlungen (nur außergerichtlich entstehen 15/10) mit der Gegenseite lösen die Besprechungsgebühr aus.

-----------------
"Joh. 19, 22"

0x Hilfreiche Antwort

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