Prozesskostenhilfe

25. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mutos123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Prozesskostenhilfe

Guten Tag,

ich bin Beschuldigter wegen "Schwerer Körperverletzung". Da ich keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen habe, aber Hartz-IV-Empfänger bin, frage ich mich nun ob es möglich ist Prozesskosten zu beantragen.

In meinem persönlichen Umfeld gibt es dazu verschiedene Meinungen.

Die polizeiliche Vorladung lag gestern im Briefkasten und der Termin ist bereits für Freitag, 30.12.11 angesetzt.
Meine Zeugen haben bereits ausgesagt und mir mitgeteilt, dass es laut Polizeibeamten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Ich wäre mit jeglicher Information dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Rechtschutzversicherungen zahlen keine anwaltliche Vertretung in Strafsachen. Wenn Ihr Fall ein Fall der notwendigen Verteidigung ist, dann wird ein Anwalt beigeordnet werden. Allerdings ist der auch im Falle der Verurteilung vom Täter zu bezahlen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ergänzung: Im Falle einer Anklageerhebung wegen schwerer KV wird automatisch ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Allerdings wird es sich hier wohl um gefährliche KV handeln (wie meistens, wenn von schwerer KV die Rede ist) - in dem Fall wird nicht automatisch ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Zu einer Polizeivorladung müssen Sie übrigens nicht erscheinen.
Prozeßkostenhilfe gibt es im Strafrecht grundsätzlich nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mutos123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten. Gefährliche KV steht auch im Schreiben, hatte es heute Nachmittag nicht zur Hand. Aber wenn es im Strafrecht so oder so keine Prozesskostenhilfe gibt, hat sich die Frage damit beantwortet.

Würden Sie mir trotzdem zu einem Anwalt raten, der mir mit Sicherheit einige hundert Euro kosten wird?
Es sind so viele Fragen, die mir Kopf herum schwirren und ich möchte nichts falsch machen, was sich hinterher negativ auf den Ausgang auswirken könnte.

Mit freundlichen Grüßen

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bei gefährlicher Körperverletzung liegt die Mindeststrafe bei 6 Monaten. Wir reden also nicht von einer Bagatelle.

Trotzdem müsste man etwas mehr wissen:

1. Was genau wird Ihnen vorgeworfen? (Sachverhalt)
2. Wie ist die Beweislage?
3. Was sind Ihre sonstigen persönlichen Umstände (Alter, Vorstrafen)



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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Rechtschutzversicherungen zahlen keine anwaltliche Vertretung in Strafsachen.


Das ist nicht ganz richtig. Viele RSV'en zahlen bei solchen Straftatsvorwürfen, bei denen die Tat (auch) fahrlässig begangen werden kann (gerade etwa bei Körperverletzung).

Richtig ist, daß es grundsätzlich keine Prozeßkostenhilfe in Strafsachen gibt.

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