Ordnungsgeld bei Ausbleiben

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)
Ordnungsgeld bei Ausbleiben

hallo, meine freundin hat vor über 3monaten einen einladungsbrief als zeugin für einen prozess im amtsgericht bekommen. leider ist es ihr untergegangen, vor allem weil so ne zeitspanne dazwischen lag und sie viel beschäftigt ist und einiges um den kopf hat. laut amtsgericht soll sie 300 euro für das ausbleiben bezahlen... kann man dagegen vorgehen? oder keine chance?

Was denn, so teuer?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da sie nur vergessen hat zu erscheinen, macht würde es keinen Sinn, gegen den Ordnungsgeldbeschluss vorzugehen. Vergessen ist kein Entschuldigungsgrund.

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#2
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

welche entschuldigung wäre angebrachter? können doch nicht verlangen, dass man einen termin über 3 monate im überblick hat :-/

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das meinst Du jetzt ja wohl nicht ernst. Wozu gibt es denn Terminkalender?

Die Nichtwahrnehmung eines Termins, der bereits drei Monate bekannt war, kann man eigentlich nur mit plötzlichen, nicht planbaren Ereignissen, die unmittelbar am Terminstag erst eintraten, erklären (Autounfall, unvorhersehbarer Stau, plötzliche Krankheit). Aber selbst bei dieses Entschuldigungsgründen wird es zum Teil unglaubwürdig, wenn man sich nicht unmittelbar und zügig mit dem Gericht in Verbindung gesetzt hat. Heute im Handyzeitalter, wird im Prinzip von jedermann erwartet, dass man z.B. die Verspätung durch einen Stau, sofort meldet.

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#4
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

das ist schon klar, sicherlich verständlich alles, wurde auch 2 tage später gemeldet...auch wenn szu spät ist.aber kommt man da aus der nummer raus bzw die strafe irgendwie senken...durch einsicht oder ähnl.?

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#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Dann müsste die Freundin Beschwerde einlegen. Möglicherweise kommt eine Herabsetzung in Frage, wenn die Höhe ermessensfehlerhaft ist.
Wenn der Freundin die Kosten des Ausbleibens nicht auferlegt wurden, diese könnten ansonsten locker deutlich höher sein als 300 €, könnte die Aussage ggf. nicht so wichtig gewesen sein. Auch das kann bei der Festsetzung der Höhe Bedeutung haben.

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#6
 Von 
tobi123
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 7x hilfreich)

glaub, also besser die 300 euro zu zahlen :-/

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