Mandat kündigen und Unterlagen zurückfordern

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Mandat kündigen und Unterlagen zurückfordern

angenommen, jemand kündigt bei seinem Rechtsanwalt das Mandat und verlangt alle übergebenen Unterlagen zurück. Wie lange kann sich der Anwalt für die Rücksendung Zeit lassen?

Was denn, so teuer?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wie immer, wenn gesetzlich nichts bestimmt ist - beweisbar angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) setzen. Ab Fristablauf ist die Gegenseite dann in Verzug.

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#2
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

obwohl die Mandatskündigung schon vor 2 Wochen per Einschreiben abgeschickt wurde, tut der Anwalt so, als hätte er sie nicht erhalten. Er schreibt fast jeden Tag einen Brief und gibt Empfehlungen für das Verhalten in der Gerichtsverhandlung. Vor einer Woche wurde eine Mahnung für das Zurücksenden der Unterlagen abgeschickt, doch auch die ignoriert er. Was könnte der Mandant jetzt noch machen? In einer Woche ist bereits die Gerichtsverhandlung. Das weiß der Anwalt natürlich auch. Kann man daher vielleicht auch eine kürzere Frist als 14 Tage setzen? Bisher wurde lediglich allgemein mit "umgehend" und "sofort" argumentiert.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38450 Beiträge, 14006x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob denn alle Rechnungen den Anwalts bezahlt sind. Ansonsten muss er gar nichts rausgeben.

wirdwerden

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Und die zweite Frage wäre, was hast Du davon, wenn Du jetzt die Unterlagen, die Du dem Anwalt vorher selbst zur Verfügung gestellt hast, zurück bekommst?

Kopier sie für den neuen Anwalt doch einfach nochmal und ärgere Dich nicht über nicht eingehaltene Fristen.

Berry

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#5
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

der Anwalt schreibt weiter täglich seinen Brief an mich und kommuniziert mit dem gegnerischen Anwalt, als hätte es die Mandatskündigung nie gegeben. Heute hat er 5 mal angerufen und mich aufgefordert, einen Termin für ein ausführliches Gespräch mit ihm auszumachen. In einem der Briefe hat er erklärt, dass er zum Gerichtstermin nächste Woche erscheinen müsse, da er vom Gericht geladen sei. Kann das wirklich sein? Was kann man machen, wenn er bei der Gerichtsverhandlung erscheint? Dem Gericht wurde inzwischen mitgeteilt, dass das Mandat gekündigt wurde und keine Korrespondenz mehr mit dem Anwalt erfolgen solle.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38450 Beiträge, 14006x hilfreich)

Läuft das Verfahren über Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

nein, warum?

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#8
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat:
Läuft das Verfahren über Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe?


Mich würde auch interessieren, ob das relevant ist.

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#9
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

das Verfahren läuft nicht über Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe. Das Mandat wurde gekündigt, weil der Rechtsanwalt eigenmächtig, d.h. ohne dass darüber gesprochen wurde bei einem anderen Rechtsanwalt, der in der kommenden Gerichtsverhandlung als Zeuge geladen ist, mein Guthaben eingefordert hat. Dazu hat er an diesen Anwalt einen Brief geschrieben, er würde in meinem Auftrag handeln, was glatt gelogen ist. Anschließend hat er mir eine ganze Menge Rechnungen geschickt, die er mit dem Guthaben verrechnet hat. So blieben von ca. 2000,- € Guthaben gerade mal 30,- € übrig, die er mir dann großzügig überwiesen hat. Mit solchen Betrügern möchte ich nichts zu tun haben.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
Wie lange kann sich der Anwalt für die Rücksendung Zeit lassen?

Die Frist muss angemessen sein, bedeutet in der Regel 14 Tage.
Das gilt nicht, wenn noch Rechnungenofen sind oder diese Unterlagen unabdingbar benötigt werden (was hier wegen der Ladung der Fall zu sein scheint).



Zitat (von Alabasta):
Dazu hat er an diesen Anwalt einen Brief geschrieben, er würde in meinem Auftrag handeln, was glatt gelogen ist.

Nun, dann würde ich empfehlen mal die vertraglichen Vereinbarung durchzulesen, insbesonderer die Vollmacht.
Höchst vermutlich würde mann dann feststellen, das der Anwalt dazu entsprechend bevollmächtigt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
Mich würde auch interessieren, ob das relevant ist.


Wenn der Anwalt über PKH läuft, kann man (bzw. sollte man) ihm nicht so einfach das Mandat entziehen. PKH zahlt dann nämlich bei einem zweiten nichts doppelt. Und wenn man den zweiten selber bezahlen kann, hat man ja offenbar keine PKH gebraucht...

Zitat (von Alabasta):
dass er zum Gerichtstermin nächste Woche erscheinen müsse, da er vom Gericht geladen sei. Kann das wirklich sein?


Er wird doch kaum persönlich geladen worden sein, sondern du mit deinem Rechtsbeistand (wer das dann auch immer ist).
Abgesehen davon darf nur der Anwalt das Mandat nicht zur Unzeit (also wenige Tage vor dem Termin) kündigen. Der Mandant darf das natürlich (mit allen möglichen Folgen).

-- Editiert von BigiBigiBigi am 20.09.2018 16:24

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#12
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):

Er wird doch kaum persönlich geladen worden sein, sondern du mit deinem Rechtsbeistand (wer das dann auch immer ist).

Eben, das denke ich auch. Er behauptet aber, dass er geladen worden wäre und deshalb zum Termin erscheinen müsse.
Mein Problem ist ja, dass ich dem Anwalt vor ca. 2 Wochen das Mandat gekündigt habe, und er so tut, als hätte er die Kündigung nicht erhalten. Heute sind auch wieder 2 Briefe gekommen. Ich weiß einfach nicht, wie ich verhindern kann, dass er weiter mit dem gegnerischen Anwalt kommuniziert. Dem Gericht habe ich schon mitgeteilt, dass das Mandat erloschen ist. Aber eine Bestätigung habe ich dafür nicht erhalten.

Das Verfahren läuft nicht über PKH.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das Gericht darüber informieren, dass dem Anwalt das Mandat entzogen wurde.

Aber was gedenken Sie nun zu tun? Es ist ein lfd. Verfahren, ein Termin steht an, und dass der Anwalt beim Zeugen einfach so Gelder anfordert ist schwer vorstellbar.

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#14
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

... dass der Anwalt beim Zeugen einfach so Gelder anfordert ist schwer vorstellbar.

als er das Geld angefordert hat, war er noch nicht als Zeuge geladen. Aber genau das wird mir jetzt auch möglicherweise zum Verhängnis. Die Gegenseite argumentiert, dass ich mir das Geld ja schließlich bereits abgeholt hätte und damit auch damit einverstanden gewesen wäre, dass mein Prozessgegner das Geld an diesen Anwalt überwiesen hat. Das ist der eigentliche Kern des Streits, da ich ja die Miete mit diesem Geld verrechnet habe.

Zitat (von AltesHaus):

Das Gericht darüber informieren, dass dem Anwalt das Mandat entzogen wurde.

Das habe ich bereits gemacht, aber das interessiert den Anwalt nicht. Er schreibt mir täglich 1 oder 2 Briefe und spricht täglich mehrmals auf den Anrufbeantworter, dass ich dringend einen Gesprächstermin mit ihm ausmachen müsse. Wäre damit die Mandatskündigung praktisch aufgehoben?

Zitat (von AltesHaus):

Aber was gedenken Sie nun zu tun?

Da das Verfahren vor dem Amtsgericht stattfindet, ist kein Anwalt vorgeschrieben. Ich werde also wohl ohne Anwalt erscheinen. Wenn alle die Wahrheit sagen, dürfte das kein Problem für mich sein. Allerdings ist der als Zeuge geladene Anwalt ein guter Freund des Klägers. Auf der anderen Seite war er aber auch über 10 Jahre lang ein guter Kunde meines Geschäfts.

Ich frage mich, wie es möglich sein kann, dass ein Anwalt mit einer Vollmacht in einer Räumungsklage Geld von einem anderen Anwalt einfordern kann. Ist denn so eine Vollmacht ein Freibrief für jedwede Handlungen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
Ist denn so eine Vollmacht ein Freibrief für jedwede Handlungen?

Das dürfte man erfahren, wenn man die Vollmacht mal liest.

Üblicherweise werden dem Anwalt dort recht umfangreiche Rechte eingeräumt, so das der Anwalt der "Herr des Verfahrens" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

"Herr des Verfahrens" ist ja schön und gut, aber dass er zum Nachteil und gegen den Willen des eigenen Mandanten tätig wird, geht meiner Meinung nach zu weit.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
aber dass er zum Nachteil und gegen den Willen des eigenen Mandanten tätig wird

Das darf er nicht, denn das Konstrukt "Herr des Verfahrens" wurde auch dazu geschaffen, das er zwar gegen den Willen des eigenen Mandanten tätig werden kann / darf, aber nur um von diesem Schanden abzuwenden.


Nur ist nicht jedes Verhalten das der Mandant als Nachteil empfindet auch juristisch ein Nachteil.



Insgesamt ist das geschilderte Verfahren des Anwalte abweichend vom üblichen.

Wurde die örtliche Anwaltskammer schon eingeschaltet? Was sagt diese dazu?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wurde die örtliche Anwaltskammer schon eingeschaltet? Was sagt diese dazu?

nein. Dafür wird jetzt wohl auch die Zeit zu knapp. Nächste Woche ist ja bereits die Verhandlung. Dem Gericht habe ich auf jeden Fall mitgeteilt, dass das Mandat aus genau diesem Grund (der eigenmächtige Einzug meines Geldes) gekündigt wurde. Ich hoffe, dass es mir nicht nachteilig ausgelegt wird.

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#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
Dem Gericht habe ich auf jeden Fall mitgeteilt, dass das Mandat aus genau diesem Grund (der eigenmächtige Einzug meines Geldes) gekündigt wurde. Ich hoffe, dass es mir nicht nachteilig ausgelegt wird.


Das hätten Sie mal bleiben lassen sollen. Auch in Unkenntis der Sache stand bisher in allen Vollmachtsdokumenten unserer beauftragten Anwälte, dass diese berechtigt sind, Gelder zu anzunehmen. Für das Verfahren selber ist es egal warum das Mandat aufgekündigt wurde, macht aber keinen guten Eindurck und das Gericht hat ja auch eine Vollmacht von Ihnen und weiß genau, dass (vermutlich) der Anwalt genau zu solch einer Handlung berechtigt ist. Evtl. hatte er ja einen Plan und Sie haben ihn zerschossen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
Dem Gericht habe ich auf jeden Fall mitgeteilt, dass das Mandat aus genau diesem Grund (der eigenmächtige Einzug meines Geldes) gekündigt wurde.


Dann solltest du aber schleunigst einen neuen Anwalt beauftragen, denn das Gericht wird bestimmt nicht den Termin verlegen, weil du ein paar Tage vorher deinem Anwalt gekündigt hast.
Und als Laie wirst du es kaum hinkriegen, in dem Prozeß erfolgreich zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Dann solltest du aber schleunigst einen neuen Anwalt beauftragen


und noch mehr unnötige Kosten produzieren?

Der TS hat gegen ihn gerichtete Forderungen (Miete) mit eigenen Forderungen aufgerechnet.
Die eigene Forderung wurde beglichen (Zahlung an seinen Ex-Anwalt). Dass der Anwalt keine Geldempfangsvollmacht hatte, wird hier wohl keiner ernsthaft annehmen, wäre aber im Außenverhältnis unerheblich, da sich der TS die Handlungen seines Anwalts zurechnen lassen muss.


Somit gibt es kein Grund weiterhin die Miete zurückzuhalten.
Zitat (von Alabasta):
Aber genau das wird mir jetzt auch möglicherweise zum Verhängnis. Die Gegenseite argumentiert, dass ich mir das Geld ja schließlich bereits abgeholt hätte und damit auch damit einverstanden gewesen wäre, dass mein Prozessgegner das Geld an diesen Anwalt überwiesen hat. Das ist der eigentliche Kern des Streits, da ich ja die Miete mit diesem Geld verrechnet habe.
Nicht möglicherweise, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit.
Und daran - weil Fakten - kann auch kein anderer Anwalt etwas ändern.

Zitat (von Alabasta):
Wenn alle die Wahrheit sagen, dürfte das kein Problem für mich sein.
Wenn alle die Wahrheit sagen, schuldest Du gleichwohl immer noch die Miete, und dass dürfte durchaus ein jetzt nicht mehr lösbares Problem für Dich sein, falls es in dem Verfahren um die Kündigung und ggf. um Räumung geht.

Hättest Du Dich am Anfang nicht auf Nebenkriegsschauplätze konzentriert - damit meine ich die Herausgabe der Unterlagen, wäre möglicherweise noch was zu machen gewesen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Alabasta,

wenn ich mich so an Ihre anderen Postings erinnere, waren Sie auf den Anwalt sauer, da er eingezogene Gelder mit seinen Gebühren verrechnet hatte.
Dann aber hatte er doch wohl einen Auftrag, die Forderungen geltend zu machen und Sie sollten doch froh sein, dass das erfolgreich geklappt hat.
Wenn ich weiter lese, dass auch Ihr Vermieter "böse " gewesen ist, weil er sein Geld gefordert hat, frage ich mich wirklich, ob Ihre Aufregung und Kritik wirklch immer an den Anderen liegt.

Vielleicht schildern Sie doch einmal den Fall zusammenhängend.

MfG
RA Thomas Bohle

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