Erstmal ein freundlichen Hallo an alle. Mir stellt sich folgende Frage: Am 28.11.2014 bekam ich ein Endurteil wegen einer Unterlassungsklage gegen einen Anwalt. Dieser hatte eine Unterlassungsklage bewirkt. Im Urteil steht: Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Nun schickt mir dieser Anwalt eine Rechnung über 366 Euro für Verfahrensgebühr, Termingebühr und Post-Telefonkosten und droht diese auch einzuklagen. Ist seine Forderung rechtens und muss ich diese bezahlen. Ich bin der Meinung das er seine und ich meine Kosten zu tragen habe. Sie meinte es auch die Richterin. Über Eure Hilfe würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen
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Kosten/Rechnung vom klagenden Anwalt
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
quote:<hr size=1 noshade> Im Urteil steht: Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
[...]
Ich bin der Meinung das er seine und ich meine Kosten zu tragen habe. <hr size=1 noshade>
Wer ist denn der Verfügungskläger? Du oder der Anwalt? In jedem Fall trägt derjenige *alle* Kosten. Was du meinst, ist, daß jeder seine trägt, das wurde ja nicht ausgeurteilt.
quote:<hr size=1 noshade>und droht diese auch einzuklagen <hr size=1 noshade>
Wenn der Kläger mit seiner Klage gescheitert ist und lt. Urteil die Kosten zu tragen hat, gibt es nichts "einzuklagen", weil die Sache dann schon rechtshängig war und entschieden ist.
Sollte es wirklich so sein, daß der Anwalt geklagt und verloren hat, lt. Urteil die Kosten tragen muß und nun von dir unter Klagedrohung eben diese Kosten einfordert, würde ich ihn bei der Anwaltskammer melden und Strafanzeige u.a. wg. §§263 , 352 StGB erstatten, weil der Anwalt wissen muß, daß er so eine Forderung nicht durchsetzen kann und das Gegenteil bewußt wahrheitswidrig behauptet, um den Laien auf der Gegenseite zu täuschen.
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Danke für die Antworten. Der Sachverhalt war so: Er hat mich verklagt da ich bei Anwalt.de eine negative Bewertung über Ihn abgegeben habe. Er ließ den Unterhalt für meinen Sohn vor Gericht klären obwohl schon eine Einigung mit der Mutter bestand. Kosten dafür 600 Euro für mich. Daraufhin meine Bewertung.
Urteil Kurzform: 1.)Ich wurde verurteilt und muss Bewertungen über Ihn unterlassen. 2.) Jede Zuwiderhandlung wird bestraft. 3.) Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4.) Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Entscheidungsgründe: Der Kostenbescheid beruht auf §93 ZPO
, der Anwalt hat mich nicht vorgerichtlich zur Unterlassungserklärung aufgefordert und daher muss er die Kosten tragen
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Steht bei 3. wirklich Verfügungskläger im Urteil. Das passt nämlich gar nicht zu den Ausfürhungen in 1 und 2. Sie scheinen nämlich vollumfänglich unterlegen zu sein, sodass eingentlich Sie sämtliche Kosten trgen müssten. Evtl. liegt hier ein schlichter Schreibfehler des Gerichts vor, der dem RA tatsächlich bisher nicht aufgefallen ist.
Anscheinend hat der Verfügungsbeklagte (= der Fragesteller) in der Verhandlung ein sofortiges Anerkenntnis abgegeben.
Und da der der Verfügungsbeklagte (= der Fragesteller) nicht durch sein Verhalten zur Klage Anlass gegeben hat, fallen die Verfahrenskosten dem Verfügungskläger (= dem Anwalt) zur Last - §93 ZPO
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
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Sowie der User drkabo es sieht sah es auch die Richterin. Aus dem Urteil: Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt da er vorgerichtlich keine Unterlassungserklärung des Beklagten gefordert hat. Der Beklagte hat dem Kläger weder vorprozessual noch im Verfahren verweigert sondern diese sofort in der Verhandlung anerkannt.
Sollte gegen dem Anwalt Beschwerde eingelegt werden ung ggf. Strafantrag gestellt werden wie ganz oben schon erwähnt ?
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Die Regelung des §93 ZPO
kommt in der Praxis so fürchterlich häufig nicht vor.
Dass der Verlierer alle Kosten zahlt, ist halt der Regelfall.
Vielleicht hat der Rechtsanwalt (bzw. seine Bürokraft) einfach übersehen, dass hier kein Regelfall vorliegt.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
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Genau welcher solcher Rechnungen vom Anwalt wegen Gerichtsurteile die er bewirkt hat wurden die Bewertungen in dem Portal gemacht. Umgangsrecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht/ Kindesunterhalt wurde trotz Einigung mit der Kindsmutter durch seine Anträge übers Gericht geklärt
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Der Anwalt wird sich mit Versehen / Unaufmerksamkeit rausreden können.
Schlamperei ist nicht strafbar und das Gegenteil wird man nicht beweisen können.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
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Er äußert schriftlich seinen Unmut über die Entscheidung des Amtsgerichts das er die Kosten zu tragen hat(Zitat: Ich halte diese Entscheidung für falsch, kann jedoch aus rechtlichen Gründen hiergegen kein Rechtsmittel einlegen).
Meines Erachtens ist Ihm daher sein Fehlverhalten bewusst und er macht dies wissentlich.
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quote:Auch wenn man sich über die Höhe geeinigt hat, besteht noch ein Anspruch auf einen vollstreckbaren Titel. Wenn Sie also (trotz Aufforderung) keine Urkunde unterzeichnet haben, kann ein Klagegrund weiterhin bestanden haben. Jedenfalls kann der Anwalt ja auch nicht klagen, ohne von der Mutter bevollmächtigt zu sein. Wieso wird er denn bevollmächtigt, wenn doch angeblich eine Einigung bestand?
Er ließ den Unterhalt für meinen Sohn vor Gericht klären obwohl schon eine Einigung mit der Mutter bestand. Kosten dafür 600 Euro für mich.
Der Umstand, dass Ihnen die Kosten auferlegt wurden, spricht auch eher dafür, dass die Sache nicht erledigt war. Was da jetzt scheif gelaufen ist, kann aus der Ferne natürlich niemand beurteilen.
Ihr Fall ist aber etwas eigenartig. Den Ausgangsfall (Familienstreitigkeit) kann ja hier niemand wirklich beurteilen. Aber Sie vermuten ja schon da Unregelmäßigkeiten.
Das sofortige Erheben einer Klage ist jedenfalls nicht der Regelfall. Insbesondere für einen Rechtsanwalt macht sich das doch etwas unschicklich.
Und dann schickt er Ihnen eine Kostenforderung, obwohl eindeutig ist, dass diese nicht berechtigt bestehen kann? Und er soll auch noch zugegeben haben, dass er eigentlich keinen Anspruch darauf hat, Sie aber trotzdem um Bezahlung bittet? Das möchte man ja fast schon nicht glauben, ich tue es aber trotzdem mal.
Das Eingeständnis über die fehlende Rechtsgrundlage für die Kostenforderung kam direkt mit der Rechung oder erst später (nach einer Nachfrage Ihrerseits)?
Jedenfalls könnten Sie ja tatsächlich mal den ganzen Verlauf der Kammer oder auch der Staatsanwaltschaft schildern. Wenn sich das alles so zugetragen hat, wie Sie es beschreiben, und Sie auch nichts vergessen haben, würde ich das auch tun. Solche Hinweise kosten Sie ja nichts und Sie sollten auch rechtlich nichts zu befürchten haben, wenn Sie bei den Fakten bleiben.
Hier entsteht auch meiner Meinung nach der Eindruck, dass der Mann alles tut, um irgendwo Gebühren abzukassieren.
Bleibt natürlich die Befürchtung von drkabo, dass er sich da mit "Missverständnis" rausreden wird. Das soll dann aber nicht mehr Ihr Problem sein, Sie können die Entscheidung der Kammer oder Staatsanwaltschaft dazu sowieso nicht beeinflussen, nur durch einen entsprechenden Hinweis anregen.
Da einige hier an meiner Aussage zweifeln werde ich den Inhalt des Anwaltbriefes hier zitieren:
nachdem Sie in dem Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht vom 24.11. den von mir geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt haben, hat das Gericht in der Vefügung vom 28.11 eine Anerkenntnisurteil/Endurteil verkündet und unter Ziff.3. mir die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Ich halte diese Entscheidung für falsch, kann jedoch aus rechtlichen Gründen hiergegeben kein Rechtsmittel einlegen.
Anderseits ist Ihnen aber aus der Verhandlung bekannt, dass die Richtierin sehr wohl Ihre Kommentare als beleidigend bezeichnet hat.
Es bedarf daher keiner weiteren Erörterung, dass Sie bereits aus dem Rechtsgrund der "unerlaubten Handlung" Anlass zu dem Prozess gegeben haben und deshalb meine Kosten zu übernehmen haben.
Ich gestatte mir diese mit anliegender Kostennote bekannt zu geben und fordere Sie auf diese vollständig bis zum 31.12.2014 eingehend auf meinem Konto auszugleichen.
Hinzu kommen noch die Gerichtskosten, die mir bisher noch nicht bekannt gegeben wurden und auf die ich dann noch gesondert zurückkomme.
Sofern kein fristgerechter Zahlungsausgleich erfolgt oder keine entsprechende Erklärung zu der Ratenzahlung eingeht, werde ich meine Honorarforderung gesondert gegen Sie einklagen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen werden.
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-- Editiert nbgler72 am 17.12.2014 13:39
Da hält Sie jemand für sehr sehr einfach gestrickt. Die Kammer sollte sich für so etwas schon interessieren, teilen Sie denen den Sachverhalt einfach mal mit.
Gruss
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Ich kritisiere Kollegen ja eher ungern aber das ist definitiv ein Fall für die Anwaltskammer. Bei unfreundlicher Betrachtung sogar für den Staatsanwalt (vgl. Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben - BGH 5.9.13, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20StR%20162/13" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13: Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (D...">1 StR 162/13</a>).
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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"
quote:<hr size=1 noshade>Da einige hier an meiner Aussage zweifeln werde ich den Inhalt des Anwaltbriefes hier zitieren: <hr size=1 noshade>
Ich persönlich hätte es nicht für möglich gehalten, das es so bescheuerte Anwälte gibt...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Wegen ähnlicher Ausdrücke wie (bescheuert) kam es zur Unterlassungsklage und es war bei mir nicht die erste Aktion des Anwaltes die/um Kosten zu erzeugen. Beschwerde ist fertig und wird morgen persönlich bei der Anwaltskammer ab gegeben !
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quote:
Wegen ähnlicher Ausdrücke wie (bescheuert) kam es zur Unterlassungsklage
Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen möchte ich mal tippen, dass Sie das Verfahren auch noch hätten gewinnen können. Aber vermutlich hätten Sie dann trotzdem noch eine Rechnung bekommen.
quote:
Beschwerde ist fertig und wird morgen persönlich bei der Anwaltskammer ab gegeben !
Genau so ist es richtig.
Ich würde außerdem noch über die Strafanzeige nachdenken, diese eigentlich sogar dringend empfehlen. Letztendlich muss dem Mann da nichts blühen, das kann hier neimand zuverlässig abschätzen. Das soll aber auch das Problem des Staatsanwalts sein.
Tun Sie einfach den Menschen den Gefallen, die in Zukunft an diesen Herrn geraten könnten und etwas leichtgläubiger sind als Sie.
Noch nie so über ein Anwaltsschreiben so amüsiert.
Nehmen Sie es mir nicht übel, aber so ganz glauben kann ich das auch jetzt noch nicht.
@Hafenrundfahrt: Die Angaben von mir sind wahr und nach besten Wissen und Gewissen getätigt. Beschwerde wurde heute morgen der Anwaltskammer übergeben. Leider darf ich das Schreiben des Anwaltes hier nicht veröffentlichen !
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quote:
Ich halte diese Entscheidung für falsch, kann jedoch aus rechtlichen Gründen hiergegeben kein Rechtsmittel einlegen.
[...]
meine Kosten zu übernehmen haben.
[...] werde ich meine Honorarforderung gesondert gegen Sie einklagen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen werden.
Wie wollte sich der Anwalt da gegenüber dem StA noch mit "Irrtum" herausreden? Eine so abstruse Rechtsmeinung dürfte jemand, der die juristischen Examina bestanden hat, nicht glaubhaft als "gutgläubig vertreten" ausgeben können, sodaß auch das Privileg der Vertretung von Mindermeinungen wegfällt.
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Heute kam ein Schreiben von Herrn Anwalt indem er mir auch die Gerichtskosten auf erlegt und diese mit seiner Honorarforderung bis 31.12.2014 erhalten will. Wortlaut: anliegend übersende ich Ihnen eine Kopie der Rechnung der Landesjustizkasse vom 12.12. für das gegen Sie eingeleitete Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Die Gerichtskosten in Höhe von 213 Euro sind den in Ihnen in meinem Schreiben vom 12.12. bekannt gegebenen Kosten hinzuzusetzen, so das Sie insgesamt einen Betrag in Höhe von .. zu erstatten haben, dessen Eingang ich bis zum 31.12. auf meinem Konto entgegen sehe.
Auf mein Schreiben vom 12.12. nehme ich im übrigen Bezug.
Soll ich erst zur Polizei oder gleich zur Staatsanwaltschaft und welche § ?
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Zum Bestatter würde ich vorschlagen, beim dem Herren ist offensichtlich bereits der Hirntod eingetreten ...
quote:<hr size=1 noshade>Soll ich erst zur Polizei oder gleich zur Staatsanwaltschaft und welche § ? <hr size=1 noshade>
Das ist egal, die sortieren das schon selbst.
§§ brauchst Du auch nicht anzugeben, die suchen sich die passenden selbst heraus.
Einfach den Sachverhalt schildern und um Prüfung der strafrechtlichen Relevanz bitten, Kopien der Schreiben anhängen.
Schreiben an die Rechtsanwaltskammer nicht vergessen: Auch hier einfach den Sachverhalt schildern, auf Strafanzeige hinweisen und um Prüfung der standesrechtlichen Relevanz bitten, Kopien der Schreiben anhängen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Habe eben Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Läuft nun wegen Betruges nach 3 263 StGB. War auf Anraten eines Anwaltes den ich wegen diesem Vorfall nun doch genommen habe.
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@nbgler:
Bei alledem solltest Du meines Erachtens nicht vergessen, gegenüber diesem ominösen Rechtsanwalt die Rechnung schriftlich/nachweislich zu reklamieren.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
@AxelK, dieses habe ich am 23.12. mit einer Weihnachtskarte sowie den jetzigen Stand(Anzeige wegen Betruges) vor. Er soll auch mal über die Feiertage/Wochenende nachdenken sowie er es immer bei ist/war. Die Post / Rechnungen von Ihm kommt immer Freitags/Samstags.
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Nachdem ich seit der Anzeige wegen Betruges nichts mehr vom Ihm gehört noch gelesen habe kam heute ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg. Ich weiß wirklich nicht mehr was mit dem Anwalt los ist und was ich machen kann. Kann ich eine einstweilige Verfügung oder ähnliches gegen diesen Anwalt bewirken. Gegen den Mahnbescheid lege ich selbstverständlich Einspruch ein. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antworten
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" "
@nbgler:
Gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, dürfte sich von selbst verstehen.
Irgendwie scheint dieser Anwalt zu viel Langeweile zu haben und sich selbst mit aller Gewalt in größte Schwierigkeiten bringen zu wollen. Hast Du eigentlich - parallel zur Strafanzeige - auch mal die zuständige Rechtsanwaltskammer über dieses merkwürdige Geschäftsgebahren informiert?
Was sollte das Ziel einer einstweiligen Anordnung sein?
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Bei der zuständigen Anwaltskammer habe ich natürlich zeitgleich mit der Anzeige Beschwerde eingelegt und einen Zwischenbericht erhalten. Sie wollen sich bei der nächsten Sitzung damit befassen.
Was meinst du mit Ziel der einstweiligen Anordung@Axel
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quote:
Was meinst du mit Ziel der einstweiligen Anordung@Axel
Naja, was soll das Gericht Deiner Meinung nach vorläufig anordnen? Das der Anwalt Dir keine Rechnungen, Mahnungen etc. mehr schicken darf? Damit wirst Du m.E. kläglich scheitern, allein schon weil für eine solche Anordnung keine besondere Eilbedürftigkeit bestehen dürfte.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Es lebe die deutsche Rechtssprechung:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs.2 StPO
eingestellt.
Gründe: Dem Beschuldigten lag Betrug zur Last aufgrund der Geltendmachung von Kosten in Höhe von 578,93 Euro gegen den Anzeigeerstatter aufgrund eines Unterlassungsprozesses vor dem AG.
Der Tatbestand des § 263 StGB
ist vorliegend jedoch mangels einer Täuschung durch den Beschuldigten nicht erfüllt.
Wenn der Anwalt 10 solcher Rechnungen verschickt und nur einer zahlt ist er um ca. 360 Euro reicher.
Was soll man da als "normalo" machen???
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quote:
Es lebe die deutsche Rechtssprechung:
Die wird von den Gerichten ausgeübt. Hier war aber kein Gericht beteiligt. Die Staatsanwaltschaft hat vor Anklage bei Gericht die Unschuld festgestellt. Es gibt also keinen Grund, auf die Rechtsprechung zu schimpfen. Sie haben den Brief von der Justizverwaltung bekommen.
Abgesehen davon ist auch nicht zweifelsfrei klar, ob der Anwalt hier ein Gesetz verletzt hat. Meiner Meinung nach schon, aber die Experten von der Justiz sehen das anders. Und hier kann auch keiner wissen, welchen Sachverhalt Sie wie aufbereitet letztendlich zur Anzeige gebracht haben.
quote:
Was soll man da als "normalo" machen???
Beschwerde bei der Staatsanwalt einreichen, gegebenenfalls mit Klageerzwingungsantrag. Oder auch einfach gar nichts. Es hat ja von Anfang an keiner behauptet, dass eine Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist. Und zumindest haben Sie jetzt mal nachgetreten. Mit Ihnen wird der solche Nummern nicht mehr abziehen. Abgesehen davon muss man natürlich festhalten, dassbdie zivilrechtliche Forderung noch nicht aus dem Weg ist. Diese kann der Anwalt noch immer stellen. Aber offenbar haben Sie ja jetzt einen neuen Anwalt. Dann sind Sie doch in bester Beratung.
Übrigens würde ich der Auffassung der Staatsanwaltschaft widersprechen wollen. Meiner Meinung nach ist da sehr wohl eine Täuschung erkennbar, wenn der Anwalt wider besseren Wissens eine Rechtslage behauptet, die ziemlich fantasievoll klingt. Aber auf meine Meinung kommt es nicht an, nur auf die der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Anwaltskammer.
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