Hallo,
seit Juli diesen Jahres ärgere ich mich mit meinem Vater rum, wegen Unterhalt. Vom Gericht habe ich eine Anwältin gestellt bekommen, nun nach vielen hin und her habe ich im Januar 05 einen Gerichtstermin. Mir wurde der Prozeßkostenhilfeantrag bewilligt. Nun habe ich heute einen Brief von meiner Anwältin bekommen, das zwar mein Prozeßkostenh. genehmigt wurde, aber Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld und Auslagen nicht darin enthalten sind. Ich bin Azubi bekomme 388 € netto - 250 € Miete, bleiben noch 138 € im Monat, also kann ich mir sowas überhaupt nicht leisten. Nun Frage ich mich, was nun? Gibt es dafür auch Anträge? Wird sowas in der Regel sehr teuer? Auch ich muss zusehen, wie ich die weite Strecke mit der Bahn geldmäßig gebacken bekomme. Meine Anwältin hätte mir doch sagen können, das dass nicht darin enthalten ist, oder?
Ich fühle mich total allein gelassen und ein Stück weit verarscht.
Gruß Missy
Kosten für Gericht *brauche Hilfe*
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Hallo Missy,
wie weit ist der Verhandlungsort denn von Deinem (bzw. dem Deiner Anwältin) Wohnort entfernt?
Die Anwältin bekommt pro gefahrene Kilometer 0,27 EUR. Das Abwesenheitsgeld beträgt 15,00 EUR bei bis zu 4 Stunden und 30,00 EUR bei bis zu 8 Stunden Abwesenheit.
Eventuell wird es ja gar nicht so dramatisch. Sicher hätte Dir Deine Anwältin sagen müssen oder besser sollen, daß PKH nur zu den Konditionen gewährt werden, als wäre der Anwalt am Gerichtsort ansässig. Ist ein wenig unglücklich gelaufen, aber keineswegs gegen irgendwelche Vorschriften o.ä.
Sofern Du im Verfahren gewinnst und Dein Vater die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, kann Deine Anwältin ihre Reisekosten auch gegen ihn festsetzen lassen. Sofern dieser leistungsfähig ist, besteht eine gute Chance, das Geld von ihm wiederzubekommen.
-- Editiert von Runa am 04.12.2004 16:32:11
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