Kosten des Verfahrens bei gescheitertem Antrag für elterliches Sorgerecht

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fablesseN
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Kosten des Verfahrens bei gescheitertem Antrag für elterliches Sorgerecht

Hallo,

im November 2016 habe ich einen Antrag auf "Übertragung der elterlichen Sorge" für meinen 4-jährigen Sohn gestellt.

Der Antrag wurde vom Gericht zurückgewiesen, da ich zu dem Termin im Januar 2017 nicht erschienen bin und dem Gericht kurz danach schriftlich mitgeteilt habe, dass ich momentan doch vorerst auf das Mitsorgerecht meines Sohnes verzichten werde.

Warum ich selbst den Antrag gestellt habe, dann aber nicht zum Termin erschienen bin, ist etwas kompliziert und tut jetzt auch eh nichts mehr zur Sache.

Fakt ist aber, dass mein Antrag eh zurückgewiesen worden wäre - das weiß ich von der Kindesmutter, die beim Termin anwesend war. Ich habe nämlich zu ihr seit Jahren keinen Kontakt, und auch meinen Sohn sehe ich nur sehr sporadisch und unregelmäßig. Außerdem bin ich mit dem Unterhalt im Rückstand (konnte/kann ich nicht zahlen), und musste deshalb schon eine EV aufgrund der titulierten Unterhaltsforderungen abgeben.

Nun habe ich einen Brief im "gelben Umschlag" vom zuständigen Amtsgericht erhalten in dem steht:

II. Der Antragsteller (das bin ich) trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Verfahrenswert: 3.000 €

Meine Frage: Kann ich dagegen etwas tun oder bin ich definitiv zur Zahlung von 3.000 € verdonnert?

Kurz zu meiner Situation:
- Mitte 20
- Student
- geringes Einkommen (< 1000 € / Monat), wovon Miete (lebe in WG) etc. pp. zu zahlen sind

Vielen Dank für jede Hilfe :)

-- Editier von fablesseN am 22.02.2017 09:52

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sie werden aufgrund Ihres Nichterscheinens einen Versäumnisbeschluss erhalten haben. Da ist zwangsläufige Folge, dass Sie die Kosten des Verfahrens tragen. Machen kann man nur etwas dagegen, wenn man Rechtsmittel gegen den Versäumnisbeschluss einlegt, also weiter seinen Antrag verfolgen will. Das wollen Sie aber nicht und haben sogar dem Gericht schon mitgeteilt, dass der Antrag nicht weiter verfolgt werden soll.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: Kann ich dagegen etwas tun oder bin ich definitiv zur Zahlung von 3.000 € verdonnert?

3000€ sind nicht die Summe, die man bezahlen muss.
Gerichtskosten richten sich nach dem Wert der Sache, die das Gericht verhandelt hat. Streitet man vor Gericht um Geldforderungen (Lohn, Unterhalt o.ä.), dann ist es relativ einfach den Wert in Euro auszurücken.
Bei immateriellen Streitigkeiten (z.B. Sorgerecht) muss irgendwie ein "Geldwert" gefunden werden, um die Gerichtskosten berechnen zu können.
"Verfahrenswert: 3.000 €" bedeutet also, dass die Gerichtskosten so anfallen, als ob Sie über eine 3000€-Geldforderung prozessiert hätten. Und bei einer 3000€-Geldforderung sind die Gerichtskosten nicht(!) 3000€ sondern viel weniger. (324€, wenn ich richtig geschaut habe)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
fablesseN
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für beide Antworten!

Das heißt im Klartext, ich muss mit ~324€ Kosten rechnen die ich zu tragen habe?
Und dafür wird nochmal ein extra Schreiben bei mir ankommen?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Das heißt im Klartext, ich muss mit ~324€ Kosten rechnen die ich zu tragen habe?

324€ wären die reinen Gerichtskosten.
Dazu kommen noch Auslagen (Kopierkosten, Reisekosten von Zeugen - falls welche da waren, Kosten für Gutachten - falls welche angefertigt wurden, usw.)
Falls die Gegenseite einen Anwalt hatte, werden Sie dessen Kosten auch noch zahlen müssen.

Zitat:
Und dafür wird nochmal ein extra Schreiben bei mir ankommen?

Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fablesseN
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Das heißt im Klartext, ich muss mit ~324€ Kosten rechnen die ich zu tragen habe?

324€ wären die reinen Gerichtskosten.
Dazu kommen noch Auslagen (Kopierkosten, Reisekosten von Zeugen - falls welche da waren, Kosten für Gutachten - falls welche angefertigt wurden, usw.)
Falls die Gegenseite einen Anwalt hatte, werden Sie dessen Kosten auch noch zahlen müssen.

Zitat:
Und dafür wird nochmal ein extra Schreiben bei mir ankommen?

Ja.


Hallo, tut mir leid dass ich dieses ältere Thema nochmal ausgrabe.

Das angesprochene Schreiben vom Amt ist nun bei mir eingetroffen:

Ich soll eine Kostenrechnung über 718,38 € an das Amtsgericht überweisen.

Meine Fragen hierzu:

1)
Wie weiter oben von mir beschrieben, war ich bei dem Verhandlungstermin nicht anwesend.
Wie hätte sich das mit den Kosten verhalten, wenn ich bei dem Termin gewesen, das Verfahren aber dennoch gegen mich entschieden worden wäre?
Ich weiß aus sicherer Quelle, dass ich die elterliche Sorge eh (erstmal) nicht erhalten und damit auf jeden Fall "verloren" hätte.

Wären dann die selben Kosten auf mich zugekommen?

2)
Ich kann den Betrag nicht zahlen (Student, geringes Einkommen, kein Geld vorhanden).
Gibt es irgend eine andere Möglichkeit, diese Kosten übernehmen zu lassen oder wird der weitere Weg wie üblich lauten:
Forderung => Inkasso/Gerichtsvollzieher => Titel => Vollstreckung?

Vielen Dank für jegliche Hilfe.

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#6
 Von 
fablesseN
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Tut mir leid dass ich das hier nochmal pushe aber ich bräuchte recht dringend eine Antwort, würde mich sehr darüber freuen. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wie weiter oben von mir beschrieben, war ich bei dem Verhandlungstermin nicht anwesend.
Wie hätte sich das mit den Kosten verhalten, wenn ich bei dem Termin gewesen, das Verfahren aber dennoch gegen mich entschieden worden wäre?

Wahrscheinlich hätte das keine Änderung zur Folge gehabt. Aber genau kann man das erst sagen, wenn man die Rechnung des Gerichts kennen würde.

Zitat:
Gibt es irgend eine andere Möglichkeit, diese Kosten übernehmen zu lassen

Jetzt nicht mehr. (Es gibt Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe - aber sowas muss man vorher beantragen. Nachträglich geht das nicht mehr. Außerdem würde dadurch nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten abgedeckt. Die gegenerischen Anwaltskosten mitt man - wenn man verliert - auf jeden Fall aus eigener Tasche bezahlen.)

Zitat:
oder wird der weitere Weg wie üblich lauten: Forderung => Inkasso/Gerichtsvollzieher => Titel => Vollstreckung?

Fast:
Forderung = Titel -> Gerichtsvollzieher -> Vollstreckung.
(Da die Forderung eine gerichtliche ist, muss sie nicht nochmal extra tituliert werden.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fablesseN
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke drkabo.

Also kann ich ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass ich auf den gleichen Kosten sitzen geblieben selbst wenn ich beim Termin anwesend gewesen wäre?
Könnte man jetzt noch irgendwie herausfinden, ob meine Anwesenheit etwas an den Kosten verändert hätte?

In meinem ursprünglichen Post hatte ich ja auch beschrieben dass ich schon einmal die EV abgeben musste aufgrund von Unterhaltsrückstand.

Wie verhält sich das eigentlich, wenn man die EV bereits abgegeben hat, sich dann aber weitere Schulden (wie jetzt hier in meinem Falle) einhandelt?
Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen?

-- Editiert von fablesseN am 14.04.2017 14:23

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