Hallo,
haben im Bauprozess vor dem LG einen Vergleich geschlossen.
Wir mussten eine Bürgschaft stellen und die Gegenpartei sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten.
Nun stellt mein Anwalt eine Forderung in Höhe von 2.500,-€ an mich, da die Gegenseite seine Kosten noch nicht beglichen hätte.
Sobald die Gegenseite zahlen würde, bekämen wir unser Geld zurück.
Habe nun bedenken,
1. Warum soll ich das Geld vorstrecken, wenn die Gegenseite per
Urteil zur Zahlung verpflichtet wurde?
2. Hat mein RA noch ein Interesse die ausstehenden Kosten
einzufordern, wenn er mein Geld schon hat?
Meine Frage:
Ist die Forderung meines RA rechtens und wie soll ich weiter vorgehen !
Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
lamar_71
Kosten bei 1/99 Vergleich
21. September 2004
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Frage vom 21. September 2004 | 11:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten bei 1/99 Vergleich
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 21. September 2004 | 14:34
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Schuldner Ihres RA sind immer Sie als Mandant.
Daß und ob Sie die Kosten von der Gegenseite erstattet bekommen (entweder über Vergleich oder durch Obsiegen im Prozeß) ist nicht das Problem Ihres Anwalts.
#2
Antwort vom 21. September 2004 | 14:51
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 81x hilfreich)
1. Weil Sie als Auftraggeber primärer Kostenschuldner sind.
2. Interesse wohl nicht, er ist aber dazu im Rahmen des Auftragsverhältnisses verpflichtet.
3. Was kann der Anwalt dafür, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann ? Er hat seine Leistung erbracht.
Gruß
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#3
Antwort vom 21. September 2004 | 14:53
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 81x hilfreich)
...uuups !
#4
Antwort vom 21. September 2004 | 23:09
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Doppelt genäht hält besser - oder wie ich immer sage: "2:0 für die Guten."
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