Kosten - Schmerzensgeld einklagen

28. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
LenaMarie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten - Schmerzensgeld einklagen

Hallo,
mir wurde als Unbeteiligte vor fast zwei jahren eine glasflasche an den kopf geworfen. der täter ist zu 8 monaten auf bewährung (jugendstrafrecht) verurteilt worden. ich habe über einen anwalt schmerzensgeld gefordert. nach mehrmaliger aufforderung hat der täter immer noch nicht reagiert. ich möchte jetzt gerichtlich gegen ihn vorgehen, da ich ja einen anspruch habe. meine frage: ich bin studentin. ich habe gehört, dass man als student weder den eigenen anwalt noch sonstige kosten bezahlen muss (übernimmt der staat): stimmt dass?? spielt das einkommen der eltern eine rolle?
vielen dank
lenamarie

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

bei der Prozeßkostenhilfe geht es nach dem Einkommen, nicht danach, ob man Student ist.
Bei geringem Einkommen hat man Anspruch, das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.
Allerdings ist das mit dem Schadenersatz so eine Sache: Wenn der Täter z. B. Sozialhilfe bezieht, können Sie einen Anspruch zwar bescheinigt bekommen, aber nicht durchsetzen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Und wenn Du demnächst Geld verdienst, dann musst Du die Prozesskostenhilfe auch zurückzahlen.

Wenn man den Prozess gewinnt und der Täter hat genug Geld, dann muss er neben dem Schmerzensgeld auch Deine Auslagen übernehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LenaMarie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

was heißt : wenn man gewinnt?? warum sollte ich nicht gewinnen. er ist verurteilt worden. aus welchem grund sollte ich keinen schmerzensgeldanspruch haben? ich werde demnächst kein geld verdienen, zumindest nicht sehr viel, da ich erst ende grundstudium bin. prozesskosten ist ok, aber wer zahlt meinen anwalt? gehört das auch zu prozesskosten? der verurteielte ist auch stundent. ich weiß aber, dass er wohlhabende eltern hat. was ja wahrscheinlich auch irrelevant ist. wenn ich nur eine bescheinung bekomme, dass ich anspruch auf schmerzensgeld habe, dann heißt dass doch, dass der täter mir sofort zahlen muss, sobald er geld verdient. wies sieht das mit der rückzahlung der prozesskosten aus. wenn weder täter noch opfer geld verdienen (beide studenten), wer bekommt die zahlungen dann aufgebrummt, wenn der täter verurteilt ist?
danke
LenaMarie

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

was heißt : wenn man gewinnt??

Das heißt, wenn man verliert, muß der Gegner nicht zahlen ;)

aber wer zahlt meinen anwalt? gehört das auch zu prozesskosten?

Ja

wenn weder täter noch opfer geld verdienen (beide studenten), wer bekommt die zahlungen dann aufgebrummt, wenn der täter verurteilt ist?

Der Kläger, also Du, mußt in Vorleistung treten.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"warum sollte ich nicht gewinnen. er ist verurteilt worden. aus welchem grund sollte ich keinen schmerzensgeldanspruch haben?"

Das erkennende Gericht im Zivilprozeß ist grds. nicht an den Ausgang des Strafverfahrens gebunden. Es ist daher auch denkbar, dass das Zivilgericht trotz Verurteilung im Strafprozeß die Klage abweist. Das erscheint mir allerdings nach Ihrer Schilderung eher unwahrscheinlich...

"ich weiß aber, dass er wohlhabende eltern hat. was ja wahrscheinlich auch irrelevant ist."

Genauso ist es!

"wenn ich nur eine bescheinung bekomme, dass ich anspruch auf schmerzensgeld habe, dann heißt dass doch, dass der täter mir sofort zahlen muss, sobald er geld verdient."

Ja, so ist es. Und der titulierte Anspruch verjährt auch erst in 30 Jahren (vgl. § 197 I Nr. 3 BGB ). Dh, wenn der Täter verurteilt wird und in den nächsten 30 Jahren zu Geld kommt, können Sie Ihren Anspruch vollstrecken.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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