Kosten ???

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Irony
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten ???

mein fall liegt so, daß ich auf schmerzensgeld sowie entstandene kosten geklagt habe. nun ist es so, daß ich schmerzensgeld zugesprochen bekommen habe, sowie die anwaltskosten. warum werden dann die gerichtskosten dann trotzdem geteilt?! habe doch mit dem schmerzensgeld recht bekommen oder nicht??? auch die kosten für die anreise zum gericht etc. bekomme ich nicht.

das andere problem ist, daß ich einen gerichtsvollzieher beauftragen muß, da ich davon ausgehe, daß die person nicht freiwillig zahlen wird. wie kann ich verhindern, daß er seine wertgegenstände nicht vorher bei seinen eltern oder freunden unterbringt? ich weiß, daß er ein auto, einen pc und eine dvd-vhs-kombi besitzt, was ja pfändbar wäre.

was wäre am besten zu tun, damit er nicht alles wegschafft? wie kann ich sonst noch an mein geld kommen?

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

warum werden dann die gerichtskosten dann trotzdem geteilt?!

Entweder kam ein Vergleich zustande (klingt aber nicht danach) oder Sie haben hinsichtlich des Streitwertes nur zur Hälfte obsiegt und daher auch 50% der Kosten zu tragen.
Es gibt allerdings auch weitere Fälle, in denen die Gerichtskosten geteilt werden können.

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#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Pfänden Sie das Konto. Das geht auch ins Blaue hinein...

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
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#3
 Von 
Irony
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das bringt nix, wenn die person kein geld hat.

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