Hallo, eine Frage: Kann man einen Notar wegen unprofessioneller Arbeit während eines Immobilienkaufes wechseln, ohne den alten bezahlen zu müssen?
Fall: Hauskauf, Notar wurde von uns gewählt ohne ihn zu kennen (leider, in der Gegend war uns niemand bekannt)
Wir sind jetzt, nach 6 Wochen, beim dritten Vertragsentwurf, und immer noch strotzend mit Form- Flüchtigkeits - und Rechtschreibefehlern. Das Vertrauen ist komplett weg.
- jede Änderung am Entwurf hat über eine Woche Dauer für den neuen Entwurf
- trotz telefonischer und schriftlicher Bitte, die Fehler (Name vom Verkäufer und Käufer falsch, Zuordnungen im Vertrag zu den Falschen Personen, einfache Rechtschreibfehler) zu korrigieren, war dies im letzten Entwurf wieder nicht gemacht
- Notar windet sich und sagt, er würde ja nicht von jedem Gespräch Notizen machen
- Aufschiebende Bedingungung sollte eingefügt werden ohne Rücksprache wurde Rucktrttsrecht eingefügt
- Salvatorische Klausel fehlte
Puh, ja und nun? Was macht man hier? Ein Notar soll doch helfen, wie kann ich mich bei so jemanden noch auf etwas verlassen?
Kann man hier irgendwie, kostenneutral, ein Stopzeichen setzen?
Danke für eine kurze Nachricht, falls jemand hier Hilfe weiss.
-- Editiert von Moderator am 28.09.2018 11:22
-- Thema wurde verschoben am 28.09.2018 11:22
Immobilienkauf - Notar unprofessionell
28. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 28. September 2018 | 00:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf - Notar unprofessionell
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 28. September 2018 | 12:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatSalvatorische Klausel fehlte :
Das er den Blösinn nicht reinschreibt, kann ich nachvollziehen.
Ansonsten würde ich statt vom gesprochneen Wort mal zum geschriebene Wort wechseln. Mit Zustellnachweis und Fristsetzung zur Korrektur.
Aufforderung Fehler (Name vom Verkäufer und Käufer falsch, Zuordnungen im Vertrag zu den Falschen Personen, einfache Rechtschreibfehler) zu korrigieren, mit Fristsetzung. Und Ankündigung bei weiterer Schlechtleistung den Auftrag zu entziehen und anfallenen Schaden geltend zu machen.
#2
Antwort vom 28. September 2018 | 12:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatKann man einen Notar wegen unprofessioneller Arbeit während eines Immobilienkaufes wechseln, ohne den alten bezahlen zu müssen? :
ja
Zitatbeim dritten Vertragsentwurf, und immer noch strotzend mit Form- Flüchtigkeits - und Rechtschreibefehlern. :
das reicht nicht aus.
Berry
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#3
Antwort vom 28. September 2018 | 20:18
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Warum schreibst du das immer?Zitat:Das er den Blösinn nicht reinschreibt, kann ich nachvollziehen.
Es ist doch genau anders herum. Seit Gerichte nur wegen Kleinigkeiten ganze Verträge für ungültig erklären kann man doch gar nicht auf die salvatorische Klausel verzichten (siehe beispielsweise die diversen Urteile zu Schönheitsreparaturen).
Stefan
#4
Antwort vom 28. September 2018 | 21:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Eine salvatorische Klausel, die die Folgen einer unwirksamen (AGB)-Klausel regeln soll, ist überflüssig, weil sie – um wirksam zu sein – lediglich den Wortlaut des Gesetzes wiederholen darf. (siehe z.B. LG Hamburg (327 O 441/06
), OLG Frankfurt (6 W 55/11
))
Da kann man darauf auch gleich komplett verzichten.
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