Immobilienkauf - Notar unprofessionell

28. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
galaxyaner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf - Notar unprofessionell

Hallo, eine Frage: Kann man einen Notar wegen unprofessioneller Arbeit während eines Immobilienkaufes wechseln, ohne den alten bezahlen zu müssen?
Fall: Hauskauf, Notar wurde von uns gewählt ohne ihn zu kennen (leider, in der Gegend war uns niemand bekannt)
Wir sind jetzt, nach 6 Wochen, beim dritten Vertragsentwurf, und immer noch strotzend mit Form- Flüchtigkeits - und Rechtschreibefehlern. Das Vertrauen ist komplett weg.
- jede Änderung am Entwurf hat über eine Woche Dauer für den neuen Entwurf
- trotz telefonischer und schriftlicher Bitte, die Fehler (Name vom Verkäufer und Käufer falsch, Zuordnungen im Vertrag zu den Falschen Personen, einfache Rechtschreibfehler) zu korrigieren, war dies im letzten Entwurf wieder nicht gemacht
- Notar windet sich und sagt, er würde ja nicht von jedem Gespräch Notizen machen
- Aufschiebende Bedingungung sollte eingefügt werden ohne Rücksprache wurde Rucktrttsrecht eingefügt
- Salvatorische Klausel fehlte

Puh, ja und nun? Was macht man hier? Ein Notar soll doch helfen, wie kann ich mich bei so jemanden noch auf etwas verlassen?
Kann man hier irgendwie, kostenneutral, ein Stopzeichen setzen?

Danke für eine kurze Nachricht, falls jemand hier Hilfe weiss.


-- Editiert von Moderator am 28.09.2018 11:22

-- Thema wurde verschoben am 28.09.2018 11:22

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von galaxyaner):
Salvatorische Klausel fehlte

Das er den Blösinn nicht reinschreibt, kann ich nachvollziehen.



Ansonsten würde ich statt vom gesprochneen Wort mal zum geschriebene Wort wechseln. Mit Zustellnachweis und Fristsetzung zur Korrektur.

Aufforderung Fehler (Name vom Verkäufer und Käufer falsch, Zuordnungen im Vertrag zu den Falschen Personen, einfache Rechtschreibfehler) zu korrigieren, mit Fristsetzung. Und Ankündigung bei weiterer Schlechtleistung den Auftrag zu entziehen und anfallenen Schaden geltend zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von galaxyaner):
Kann man einen Notar wegen unprofessioneller Arbeit während eines Immobilienkaufes wechseln, ohne den alten bezahlen zu müssen?


ja

Zitat (von galaxyaner):
beim dritten Vertragsentwurf, und immer noch strotzend mit Form- Flüchtigkeits - und Rechtschreibefehlern.


das reicht nicht aus.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das er den Blösinn nicht reinschreibt, kann ich nachvollziehen.
Warum schreibst du das immer?

Es ist doch genau anders herum. Seit Gerichte nur wegen Kleinigkeiten ganze Verträge für ungültig erklären kann man doch gar nicht auf die salvatorische Klausel verzichten (siehe beispielsweise die diversen Urteile zu Schönheitsreparaturen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Eine salvatorische Klausel, die die Folgen einer unwirksamen (AGB)-Klausel regeln soll, ist überflüssig, weil sie – um wirksam zu sein – lediglich den Wortlaut des Gesetzes wiederholen darf. (siehe z.B. LG Hamburg (327 O 441/06 ), OLG Frankfurt (6 W 55/11 ))

Da kann man darauf auch gleich komplett verzichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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