Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich haben einen Ehevertrag vor der Eheschließung bei einem Notar abgeschlossen.
Als wir nun die Rechnung erhielten, waren wir sehr schockiert über die Höhe (weit über 3.000 Euro).
Die Eltern meines Mannes haben ein kleines Geschäft und ein Gebäude. Das kleine Geschäft wird vermutlich in den nächsten Jahren vom Staat geschlossen ohne dass wir etwas dagegen tun können (eine entsprechende Ankündigung liegt seit ein paar Monaten vor, man geht anwaltlich dagegen vor) und seine Mutter spielt immer wieder mit dem Gedanke das Haus zu verkaufen und Auszuwandern. Um es aber vollständig zu haben, haben wir dies trotzdem auch aus dem Zugewinn ausgeschlossen falls sich doch noch etwas ändert in den nächsten Jahren. Mein Vater hat eine Firma die ich voraussichtlich mal übernehmen werde. Bisher haben wir aber nichts davon, Privatvermögen wurde vom Notar nicht abgefragt und ist auch nicht nennenswert.
Nun hat der Notar unsere wilden Schätzungen was die Firmen und das Haus wert sind als Bemessungsgrundlage seiner Rechnung genommen. Wir sind vom Stuhl gefallen.
1. besitzen wir noch nichts davon
2. wissen wir nicht ob wir es je besitzen werden
3. waren die Beträge geschätzt
Die Zahlen waren aus dem Gespräch heraus gefallen, mein Mann hat den kleinen Betrieb seiner Eltern aus dem Gefühl heraus geschätzt, mit Hinblick darauf, dass die Stadt es schließen will, ist es eigentlich so gut wie nichts wert. Man weiß nicht mal, ob es ein weiteres Jahr noch besteht.
Ist dies nun von dem Notar korrekt oder kann er dies so nicht machen? Wir wurden im Vorfeld über die Kosten nicht aufgeklärt (ja, wir hatten auch nicht gefragt). Ich hatte im Internet nachgelesen und ging ja davon aus, dass unser Privatvermögen hier eine Rolle spielt und nicht das Vermögen unserer Eltern.
Gibt es hier Erfahrungsberichte oder jemand der sich damit auskennt? Haben wir mit einer Reklamation eine Chance und gibt es vielleicht eine Regelung, auf welche man sich beziehen kann?
Vielen lieben Dank.
-- Editiert von Moderator am 06.08.2018 00:26
-- Thema wurde verschoben am 06.08.2018 00:26
Horrende Rechnung für Ehevertrag
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Es geht nicht darum, ob irgendwann irgendjemand mal irgendwas bekommt. Es geht darum, was in dem Vertrag geregelt worden ist. Daraus ergibt sich dann der Gegenstandswert, daraus dann wiederum das, was der Notar fordern kann nach seiner Gebührenordnung. Das müsste alles nachvollziehbar in der Rechnung stehen.
wirdwerden
Das mag ja sein, der Gegenstandswert wurde aber nicht Objektiv festgelegt. Als wir zu Beginn allgemein gesprochen haben und er beispielhaft alles gegenüber gestellt hat, hat er gefragt was wir an Wert schätzen. Diese Zahlen kommen von Subjektiven Schätzungen die zumindest im Hinblick auf das Geschäfts der Eltern meines Mannes total unrealistisch sind.
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Es gibt eine Gebührenordnung. Wenn man meint, daß die Rechnung nicht dieser entspricht, kann man sich an die zuständige Anwaltskammer wenden und diese bitten, die Rechnung auf formale Richtigkeit zu überprüfen.
Die Ermittlung des Gegenstandswertes wiederum ist in der Regel komplizierter als sich der Laie das vorstellt. Auch da kann man Rat von der Anwaltskammer bekommen.
DAs bedeutet also, dass ihr selbst den Wert festgelegt habt über dessen Festlegung ihr euch nun beschwert???Zitat.....hat er gefragt was wir an Wert schätzen. :
ZitatEs gibt eine Gebührenordnung. Wenn man meint, daß die Rechnung nicht dieser entspricht, kann man sich an die zuständige Anwaltskammer wenden und diese bitten, die Rechnung auf formale Richtigkeit zu überprüfen. :
Die Ermittlung des Gegenstandswertes wiederum ist in der Regel komplizierter als sich der Laie das vorstellt. Auch da kann man Rat von der Anwaltskammer bekommen.
Vielen Dank, dann werde ich dort einmal nachfragen.
Zitat:DAs bedeutet also, dass ihr selbst den Wert festgelegt habt über dessen Festlegung ihr euch nun beschwert???Zitat.....hat er gefragt was wir an Wert schätzen. :
NICHT hilfreich!
Es war, wie bereits geschrieben, aus dem Gespräch heraus mit dem er Beispiele gemacht und Dinge erklärt hat. Nicht mit den Worten "Welchen Wert legen wir für dies und das fest".
Ich kann viel schätzen wenn der Tag lange ist, dann ist meine Wohnung auch 5 Millionen Wert weil ich sie perfekt und schön finde so ländlich gelegen.
Man sucht Hilfe/Erfahrungen..
-- Editiert von Moderator am 06.08.2018 13:01
Der Tip mit der Anwaltskammer ist Blödsinn. Die sind dafür nicht zuständig und beraten auch nicht. Unter bestimmten Bedingungen kann auch zukünftiges Vermögen berücksichtigt werden, allerdings nur mit 30 % des Wertes (Paragraph 100 Absatz 3 GNotKG).
Grundsätzlich ist das Vorgehen des Notars korrekt. Die eigenen Angaben der Beteiligten über den Wert sind ein legitimes u d gebräuchliches Mittel zur Wertfeststellung. Wie auch sonst sollte der Notar den Wert z. B. Des Geschäftes feststellen ?
Über die Kosten ungefragt aufklären muss der Notar nicht.
Ihr solltet zuerst versuchen, eure eigene Wertangabe gegenüber dem Notar zu korrigieren. Wenn er euch das glaubt, wird er die Rechnung wahrscheinlich korrigieren.
Klappt das nicht, könnt ihr einen Antrag auf Überprüfung beim zuständigen Landgericht stellen. Das müsste auch auf der Rechnung draufstehen. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Eigentlich schon, aber wohl nicht das was du hören wolltest. Ihr selbst habt diese Kosten verursacht. Wenn eure Schätzungen nun falsch sind, dann könnt ihr versuchen dies berichtigen zu lassen. Dazu müsst ihr nun aber besser schätzen als vorher. Die mögliche Korrektur der Rechnung hängt dann von der Glaubwürdigkeit eurer berichtigten Schätzung ab. Was sagt denn der Notar zu eurem Anliegen, oder habt ihr noch gar nicht mit ihm gesprochen???ZitatNICHT hilfreich! :
-- Editiert von -Laie- am 06.08.2018 15:50
ZitatDer Tip mit der Anwaltskammer ist Blödsinn. Die sind dafür nicht zuständig und beraten auch nicht. Unter bestimmten Bedingungen kann auch zukünftiges Vermögen berücksichtigt werden, allerdings nur mit 30 % des Wertes (Paragraph 100 Absatz 3 GNotKG). :
Grundsätzlich ist das Vorgehen des Notars korrekt. Die eigenen Angaben der Beteiligten über den Wert sind ein legitimes u d gebräuchliches Mittel zur Wertfeststellung. Wie auch sonst sollte der Notar den Wert z. B. Des Geschäftes feststellen ?
Über die Kosten ungefragt aufklären muss der Notar nicht.
Ihr solltet zuerst versuchen, eure eigene Wertangabe gegenüber dem Notar zu korrigieren. Wenn er euch das glaubt, wird er die Rechnung wahrscheinlich korrigieren.
Klappt das nicht, könnt ihr einen Antrag auf Überprüfung beim zuständigen Landgericht stellen. Das müsste auch auf der Rechnung draufstehen. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Auf der Rechnung steht hierüber nichts. Vielen Dank, habe dem Notar heute Mittag mal eine E-Mail geschrieben und auf das Missverständnis hingewiesen und auch begründet, warum vor allem eine der Schätzungen nicht Real ist. Wie gesagt das ist blöd gelaufen, wenn man einen Betrag für ein Beispiel in den Raum wirft, wählt man die Zahl weniger kritisch aus, als wenn man die realen Verhältnisse sehen muss.
Ich hoffe, er sieht das auch so.
ZitatDiese Zahlen kommen von Subjektiven Schätzungen die zumindest im Hinblick auf das Geschäfts der Eltern meines Mannes total unrealistisch sind. :
Und warum gibt man dann solche Phantasiewerke heraus?
ZitatMan sucht Hilfe/Erfahrungen.. :
Die Erfahrung ist, das der Notar die Erschienen zu den vorhanden Vermögenswerten befragt um die Grundlage der Gebührenrechnung zu ermitteln.
Die Erfahrung ist, das man sich dann bemühen sollte realistische Werte anzugeben oder das man dann sagt, das man das lieber noch mal in Ruhe versucht realistisch zu schätzen.
Die Erfahrung ist, das man sich aber normalerweise mit dem Notar noch mal zusammensetzen könnte um dann realistische Werte anzusetzen. Wenn dann jedoch aus 50000 EUR plötzlich nur noch 5000 EUR werden, sollte man diese Abweichung dem Notar auf Nachfrage nachvollziehbar erklären / nachweisen können.
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