hab mal ne Frage: Der Gegenstandswert ist 335.000 Euro. Um diesen Betrag dreht sich die außergerichtliche Arbeit meines Anwaltes. Wie hoch wird hinterher sein Honorar sein mit Einigungsgebühr? Zu einem Gerichtsverfahren wird es nicht kommen, es handelt sich um reinen Schriftverkehr.
Honorar - Gegenstandswert
24. April 2007
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Frage vom 24. April 2007 | 08:07
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Honorar - Gegenstandswert
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#1
Antwort vom 24. April 2007 | 10:49
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Ich gehe davon aus, dass es sich nicht bloß um reine Beratung handelt, sonder der RA auch gegenüber der Gegenpartei tätig geworden ist (z.B. Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt hat). Wenn man dann nach RVG abrechnet fällt folgendes an:
Nr. 2400 VV RVG, 1,3 Gebühr 3.127,80 €
Nr. 1000 VV RVG, 1,5 Gebühr 3.609,00 €
Nr. 7002 VV RVG, 20,00 €
USt 1.283,79 €
Gesamt 8.040,59 €.
#2
Antwort vom 24. April 2007 | 14:07
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke, er hatte mir nur die zweite Gebühr zuzügl. Steuer genannt und gesagt, später käme noch die Einigungsgebühr dazu. Was ist die Nr. 2400?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. April 2007 | 18:05
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
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