Gerichtskosten wegen Erbsache

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mungo66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten wegen Erbsache

Hallo,
der geschiedene Mann meiner Frau ist verstorben, er hat in einem Testament meine Frau als Erbin eingesetzt.
Meine Frau hat auf das Erbe verzichtet, weil der Erblasser wahrscheinlich nur Schulden hinterlassen hat, dies auch dem Notar telefonisch mitgeteilt.
Jetzt kommt vom Gericht eine Kostenrechnung von € 100,-
Meine Frage, muss sie diese bezahlen obwohl sie dazu Wirtschaftlich nicht in der Lage ist ?


-- Editiert von Mungo66 am 20.06.2018 13:55

-- Editiert von Moderator am 21.06.2018 17:03

-- Thema wurde verschoben am 21.06.2018 17:03

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Mungo66):
Jetzt kommt vom Gericht eine Kostenrechnung von € 100,-

Für was genau?



Zitat (von Mungo66):
Meine Frage, muss sie diese bezahlen obwohl sie dazu Wirtschaftlich nicht in der Lage ist ?

Warum nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Wie genau hat Ihre Frau denn ausgeschlagen ? Dies kann man nicht telefonisch tun, nur persönlich durch Erklärung beim Notar oder beim Nachlaßgericht. Sind die 100 Euro vielleicht die Gebühr für die Testamentseröffnung ?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Deswegen auch meine Frage, wie die Frau denn auf das Erbe "verzichtet" hat. Da von einer telefonischen Mitteilung an den Notar die Rede ist, befürchte ich daß überhaupt keine Erbausschlagung erfolgt ist und man nun die Schulden geerbt hat. Vielleicht kann Mungo66 da mal etwas näher ins Detail gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mungo66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

zuerst überhaupt nicht reagiert, dann als der Notar angerufen hat diesen mitgeteilt, dass am Erbe kein Interesse besteht.
Inzwischen hat das Gericht mitgeteilt, dass die 100,-€ nicht gezahlt werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das Erbe wurde also angenommen, weil man versäumt hat, es auszuschlagen?

Oder ist die Frist von 6 Wochen nach der Eröffnung des Testamentes nicht nicht abgelaufen? Dann besteht noch die Möglichkeit zur Ausschlagung.

Die muss man aber mit Hilfe eines Notars oder direkt beim Nachlassgericht vornehmen. Eine mündliche oder schriftliche Ausschlagung ist nicht wirksam.

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