Hallo @all,
ich musste mir meine Kautionsfreigabe einklagen.
Hatte aber vorab versucht das Geld über einen Mahnbescheid einzutreiben, da mir das Gericht dazu geraten hatte, weil es schneller gehen würde.
Nun ja, war ein Satz mit x, das war nix ;-(
Es ging dann ins Klageverfahren über mit Beauftragung eines RAs.
Vom Gericht bekam ich dann Post, das ich einen Gerichtskostenvorschuß in Höhe von 112,00 € leisten soll.
Schickte dies dem RA und der bot an, den Vorschuß zu überweisen und ich zahlte ihm monatlich 30,00 € bis die 112,00 € erreicht sind. Ich beziehe ALG II und konnte deshalb nicht die 112,00 € aufbringen.
Die Klage und der Antrag auf PKH wurden nach Überweisung der Gerichtskosten eingereicht.
Es hieß immer, ich bekäme diese Gerichtskosten zurück, wenn PKH bewilligt wird.
Der Antrag wurde auch bewilligt, doch nun wird die Rückzahlung des Gerichtskostenvorschusses abgelehnt, da der Antrag auf PKH nach Überweisung des Gerichtskostenvorschusses gestellt wurde.
Ist das so richtig ?
Kann man dagegen Rechtsmittel einlegen ?
Bekam heute nur die Mitteilung vom RA, da ich nachgefragt habe, wann ich den Vorschuß zurück bekomme.
112,00 € sind für mich eine Menge Geld.
Danke für die Antworten.
Gruß Simone2
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Gerichtskosten - PKH
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
quote:
Schickte dies dem RA und der bot an, den Vorschuß zu überweisen und ich zahlte ihm monatlich 30,00 € bis die 112,00 € erreicht sind.
Das ist aber merkwürdig. Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.
Warum wurde denn nicht gleich PKH beantragt?
Den Vorschuss bekommen Sie von der Staatskasse nicht mehr zurück, vielleicht aber vom Gegner, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.
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Danke für die Antwort.
Tja, warum nicht gleich PKH beantragt wurde, weiß ich auch nicht, fühle mich nun etwas schlecht beraten und werde die Kosten abschreiben können.
Habe nämlich den Prozeß bereits gewonnen und auch die Kaution erhalten, doch es wurden ja da nicht die Gerichtskosten beim Gegner geltend gemacht, da ja PKH bewilligt war und ich nicht wusste, was noch kommt.
Gruß Simone2
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quote:
doch es wurden ja da nicht die Gerichtskosten beim Gegner geltend gemacht, da ja PKH bewilligt war und ich nicht wusste, was noch kommt.
Sie (Ihr Anwalt) können jederzeit die Kostenfestsetzung gegen den Gegner bei Gericht beantragen.
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Danke für die Antwort.
Auch wenn der Prozeß bereits beendet ist und die Kautionssumme, um welche es ging ausgezahlt wurde ?
Kosten im Nachhinein geltend machen ?
Gibt es dafür einen § ?
Gruß Simone2
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Ja, dafür gibt es das Kostenfestsetzungsverfahren § 104 ZPO
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Danke Dir, das hört sich ja erstmal gut an.
Sollte das nun der RA machen, welcher mich noch nicht mal darüber informiert und berät oder kann ich das auch alleine beim Gericht beantragen, ohne das für mich Kosten entstehen ? Kann man das in der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht aufnehmen lassen ?
Gruß Simone2
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Die Einleitung des Kostenfestsetzungsverfahren ist Sache Ihres Anwalts, der Sie schon im Rechtsstreit vertreten hat. Zusätzliche Rechtsanwaltskosten entstehen hierfür nicht.
Sie selbst sollten da auf keinen Fall "herummurksen".
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Danke für die Antwort - gut ich murkse nicht rum und gebe den Auftrag an den RA weiter :-)
Gruß Simone2
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