Hallo
Habe heute ein Schreiben vom Amtsgericht bekmmen und da steht folgendes :
Die Kostenentscheidung beruht auf §84 FamFG
.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3000€ festgesetzt (§30KostO).
Was heißt das ? Was muß ich zahlen ?
Gruß Jonny
Gegenstandswert ,Beschwerdeverfahren
3. September 2010
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Frage vom 3. September 2010 | 13:51
Von
Status: Schüler (315 Beiträge, 103x hilfreich)
Gegenstandswert ,Beschwerdeverfahren
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 5. September 2010 | 11:41
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
Was muß ich zahlen ?
Das sollte da doch auch genau drin stehen.
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#2
Antwort vom 6. September 2010 | 13:04
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 147x hilfreich)
Sie haben anscheinend Bescheid bekommen über eine verlorene Beschwerde. Das Gericht wird basierend auf dem angegebenen Geegenstandswert seine Gerichtskosten noch in einerm Kostenansatz bekannt geben, die Gegenseite wird wegen der Erstattung ihrer Auslagen einen Kostenfestsetzungsbescheid beantragen. wenn Sie beides in der Hand haben, wissen Sie auch, was zu zahlen sein wird. Also abwarten.
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#3
Antwort vom 16. September 2010 | 19:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei den 3000,00 € handelt es sich bloß um den Streitwert, nach dem sich dann die Gebühren richten. In Familiensachen ist der Streitwert von 3000,00 € der gesetzliche Regelfall.
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#4
Antwort vom 17. September 2010 | 07:54
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 12x hilfreich)
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