mein Rechtsanwalt hat von der gegnerischen Partei Geld, das eigentlich mir gehört, eingezogen und möchte es zur Verrechnung mit weiteren Kostennoten einbehalten. Damit bin ich nicht einverstanden, denn 1. habe ich bisher alle seine Rechnungen fristgerecht bezahlt und 2. ist der Betrag um ein vielfaches höher als die noch zu erwartenden Kosten. Kann ich auf Auszahlung bestehen?
Fremdgeldkonto auszahlen oder stehen lassen
13. August 2018
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Frage vom 13. August 2018 | 08:40
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 3x hilfreich)
Fremdgeldkonto auszahlen oder stehen lassen
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. August 2018 | 13:03
Von
Status: Schüler (470 Beiträge, 419x hilfreich)
@Alabasta
Sicherlich können Sie auf Auszahlung bestehen.
Sollte der Kollege allerdings fällige Ansprüche haben, kann er in der Regel aufrechnen (die Art der Ansprüche, für die das Geld hinterlegt worden ist, kann dabei entscheidend sein) aufrechnen und wird das auch machen.
ich verstehe dann auch ihre Aufregung nicht, wenn es schon diese fälligen Ansprüche des Kollegen gibt und Sie sowieso immer sofort zahlen. Dúrch die Aufrechnung wäre die -sofortige- Zahlung doch auch erfolgt.
MfG
RA Thomas Bohle
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