Falsche Beratung durch Anwalt, Rechnung, Klage

2. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)
Falsche Beratung durch Anwalt, Rechnung, Klage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin falsch vom oben genannten Rechtsanwalt beraten worden.

Zunächst sicherte Ra. mir meine Ansprüche nach ausführlicher telefonischen Besprechung vollständig durchsetzen zu können. Nach Klärung der wichtigen Fragen über Zeugen und Beschaffenheit des Mietobjektes war, seiner Meinung nach, mein Vermieter zahlungspflichtig. Daraufhin habe ich die Vollmacht unterschrieben. Nach Ablehnung der Zahlung durch meinen Vermieter hat der Ra. seine Meinung plötzlich geändert. Er sah auf ein Mal keine Aussicht auf Erfolg mehr. Angemerkt, die Situation hat sich in der Zwischenzeit nicht geändert, keine neuen Erkenntnisse, keine relevante Informationen bekannt geworden e.t.c.
Eine Klage hielt er plötzlich nicht mehr aussichtsreich.

Ich fülle mich getäuscht und über den Tisch gezogen. Ich habe meine Zeit in den Sand gesteckt und auch auf dem Schaden sitzen geblieben.

Mehr noch, der Ra. stellte seine „Leistung" mir noch in die Rechnung. Diese habe ich umgehend reklamiert. Daraufhin folgten Mahnung, Mahnbescheid (widersprochen) und jetzt nun die Klage!

Das wenigste was Ra. machen sollte, wäre sein Fehler einzusehen und auf sein Honorar zu verzichten Falsch beraten und dann noch unbeeindruckt zur Kasse bitten ist meiner Meinung nach sehr dreist!

Wie soll ich auf die Klage reagieren?

Wie soll ich die die klage erwidern?



Hochachtungsvoll und dankend im Voraus.

Hamburg, den 2.10.2012


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Wie soll ich auf die Klage reagieren?
Wie soll ich die die klage erwidern?


Sie sollten schnellstmöglich ein Anerkenntnis erklären und so die Kosten so gering wie möglich für Sie halten.
Der Anwalt ist für Sie tätig geworden und das kann er abrechnen. Punkt.

Warum der Anwalt seine Meinung geändert hat, kann man nur mutmaßen. Vielleicht hat der Vermieter auf etwas hingewiesen, was Sie dem Anwalt nicht erzählt hatten.

Seien Sie doch froh, dass der Anwalt Sie nicht in einen aussichtslosen Prozess reingezogen hat. Alleine die Tatsache, dass der Anwalt vor einem kostenintensiven Prozess die Reißleine gezogen hat, spricht zunächst mal für seine Seriösität. Wäre es ihm ur ums Geld gegangen, hätte er auch einen (sinnlosen) Prozess geführt.

Daher sollten Sie schnellstmöglich zahlen und den Anspruch anerkennen. Das beendet das Verfahren zumindest noch einigermaßen billig. Verfahrenskosten sind aber trotzdem schon angefallen.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 312x hilfreich)

Ich finde das Verhalten des RA aber auch sehr merkwürdig.

Ich würde ihn jedenfalls auffordern, darzulegen, aufgrund welcher neuen Erkenntnisse er denn seine Meinung bezüglich der Durchsetzbarkeit der Ansprüche geändert hätte.

Die Erstberatung darf er auf jeden Fall abrechnen (selbst wenn er gleich gesagt hätte "das wird nichts"), aber bei allen weiteren Posten wäre ich erstmal skeptisch.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Nach Ablehnung der Zahlung durch meinen Vermieter hat der Ra. seine Meinung plötzlich geändert.


Also ist der Anwalt auch vorgerichtlich tätig gewesen. Somit ist nicht nur eine Erstberatug, sondern eine Geschäftsgebühr angefallen, an deren Abrechenbarkeit nicht der geringste Zweifel bestehen dürfte.

Wir wissen ja nicht, was der Vermieter dargelegt hat. Aber möglicherweise war es etwas, was zum Meinungswechsel des RA geführt hat. Ich bin auch der Ansicht, dass der RA dies dem Mandanten hätte erläutern sollen. Aber einen Grund, die Rechnung anzuzweifeln sehe ich nicht.

Das Amtsgericht wird ds genauso sehen, daher sollte der Fragesteller den Anspruch anerkennen.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Erstberatung war gratis, ich habe die Situation ausführlich beschrieben und nur wegen der Zusicherung des Anwaltes, 100% Recht zu haben, dann erst die Vollmacht unterschrieben...

Der Vermieter hat keine neuen Erkentnisse oder Argumente vorgebracht, die Situation hat sich gar nicht geändert. Es war mehr eine sturre Ablehnung seitens des Vermieters nach dem Moto, meine Geschäftsinhaltverisicherung soll es zahlen...

Entweder hat der Anwalt mit der Ablehung nicht gerechnet oder sich bezüglich der Haftbarkeit des Vermieters generell geirrt.

Es gab keine Gründe, den Fall nicht weiter zu führen.

"Seien Sie doch froh, dass der Anwalt Sie nicht in einen aussichtslosen Prozess reingezogen hat."

Das sehe ich komplett anders, es ist eine Schande für Rechtsanwälte so zu argumentieren. Genau solche arrogante Sichtweise ärgert die Mandanten. Sozusagen: Ich habe Sch... gebaut, aber seien Sie froh, dass es nicht schlimmer wurde und bezahlen dürfen Sie trotzdem noch.

Versteht ihr was ich meine?

Ich habe schriftliche Beschwerde über den RA eingereicht.

Das ist kein fairer und menschlicher Umgang, da hat einer nur $$$ Zeichen in den Augen.

Ich muss nun die Klage erwidern..

würde mich auf weitere konstruktive Vorschläge oder Tipps freuen?





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Versteht ihr was ich meine?


Nein.

quote:
da hat einer nur $$$ Zeichen in den Augen.


Und da sich der Anwalt jetzt auch selbst vertreten darf, verdient der Anwalt nochmal Anwaltsgebühren dadurch, dass er Sie verklagt. Ich hoffe, Sie sind am Ende auch zahlungsfähig. Wenn nicht, dann wird der Anwalt Sie auch noch wegen Eingehungsbetrug anzeigen.

quote:
würde mich auf weitere konstruktive Vorschläge oder Tipps freuen?


Mein Tip mit dem Anerkenntnis war ausgesprochen konstruktiv. Falls Sie aber nur solche Meinungen hören wollen, die Ihnen nach dem Mund reden, dann werden Sie hier wenig Erfolg haben.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Ich muss nun die Klage erwidern.


Das hat man dir doch schon erklärt.

Im übrigen behält der Anwalt auch bei Falschberatung einen Honoraranspruch.
Einen evtl. dadurch entstandenen Schaden müßte man getrennt geltend machen - klar kann man aufrechnen, aber das Risiko ist wegen des dann erhöhten Streitwertes (Honorar plus Aufrechnungsforderung) größer. Kostengünstiger wäre, den Anwalt "unter Vorbehalt" zu bezahlen und dann prüfen zu lassen, ob man Schadensersatz einklagen kann.

quote:
Ich habe schriftliche Beschwerde über den RA eingereicht.


Das bringt dir aber keinen Cent zurück.

Für den Streitfall solltest du dir auch überlegen, ob du überhaupt eine Falschberatung gerichtsfest beweisen kannst. Solange der Anwalt nur sagen muß "das habe ich so nicht gesagt" oder "der Mandant hat mir nicht verraten, daß er gewerblich handelt, wodurch die Rechtslage eine andere ist" und du das nicht mit stichfesten Beweisen kontern kannst, ist ein Schadensersatzprozeß aussichtslos.

Jetzt auf stur zu schalten und zu hoffen, den Prozeß des Anwalts gegen dich gewinnen zu können, ist falsch.

Genau deswegen fragst du doch hier und nicht, um nur das zu hören, was du hören willst ("ja der böse RA hat keine Chance"), auch wenn es falsch ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Solange Sie nicht beweisen können, dass man Ihnen nahezu 100% Erfolg prognostiziert hat und der Kollege eine entsprechende Prognose, genauso wie Ihre Absicht nur bei gleicher Erfolgsquote eine Vollmacht zu unterschreiben bestreitet (davon ist auszugehen), haben Sie schlichtweg keine Chance. Anerkennung und Zahlung ist da die einzige Möglichkeit. Alles andere sorgt für eine noch höhere Rechnung.



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1x Hilfreiche Antwort

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