Guten Abend,
ich hatte bei einem RA ein Beratungsgespräch indem er mich über die Ansprüche von Wohnungseigentümern gegen die Eigentümergemeinschaft aufklären sollte weil ein WE Ansprüche an die Gemeinschaft stellte sowie eine Gebäudeversicherung eingeschaltet war.
In diesem Gespräch sagte er mir daß er mir 2 Schreiben fertigt eins für die Versicherung eins an den anspruchstellenden Eigentümer.
Das erfolgte auch. Die Schreiben habe ich nicht genutzt.
Nun habe ich um Abrechnung gebeten und erhielt folgende Rechnung über 825,27 € mit folgendem Hinweis:
in der Anlage erhalten Sie - wie von Ihnen erbeten - die Abrechnung der
bisherigen Beratung. Ich weise darauf hin, dass ich entsprechend Ihres
Auftrages für Sie die Schreiben an die Gegenseite erstellt habe, so dass
hier nicht eine reine Beratungsgebühr, sondern eine normale
Geschäftsgebühr angefallen ist, die ich abrechnen muss. Dies nur vorab zur
Erläuterung.
Ich danke für die Übertragung des Mandates und verbleibe
Ich habe nun das Problem daß ich als Verwalter von der Gemeinschaft die Genehmigung für ein Beratungsgespräch hatte. Der RA hat mir angeboten die beiden Schreiben zu fertigen. Ich habe dem zugestimmt.
Mit keinem Wort hat er erwähnt daß damit höhere Kosten anfallen.
Auf meine Frage warum er denn nicht auf höhere Kosten hingewiesen hat bekam ich keine Antwort.
Muss ich jetzt schon mit einem Anwalt zum Anwalt gehen damit ich nichts falsch mache?
Danke im voraus für eine Antwort.
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Erstberatung
3. März 2012
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Frage vom 3. März 2012 | 22:41
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstberatung
Was denn, so teuer?
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Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 5. März 2012 | 13:14
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
daß ich als Verwalter von der Gemeinschaft die Genehmigung für ein Beratungsgespräch hatte. Der RA hat mir angeboten die beiden Schreiben zu fertigen. Ich habe dem zugestimmt.
Es dürfte doch auch dem größten Laien klar sein, daß die Anfertigung von Schreiben nichts mehr mit "Beratungsgespräch" bzw. "Erstberatung" zu tun hat.
Und fragen, ob das zusätzlich kostet, konntest du auch nicht?
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