Hallo,
aus aktuellem Anlass mache ich mir Gedanken über folgende fiktive Konstellation.
A möchte 1000 Euro bei B zwangsvollstrecken.
Im Zuge der Zwangsvollstreckung beauftragt A einen Gerichtsvollzieher, welcher den Schuldner B auffordert neben der Grundforderung weitere 50 Euro Gerichtsvollzieherkosten, also insgesamt 1050 Euro an den Gerichtsvollzieher zu bezahlen.
B möchte daraufhin Vollstreckungsgegenklage erheben.
Zählen die vom Gerichtsvollzieher bereits vor der Gegenklage geltend gemachten Gerichtsvollzieherkosten zum Streitwert der Vollstreckungsgegenklage hinzu? Also ist der Streitwert 1000 Euro oder 1050 Euro?
Vielen Dank, falls mir das jemand beantworten kann und evtl. vielleicht sogar ein Beispielurteil dazu benennen kann.
Erhöhen Gerichtsvollzieherkosten den Streitwert bei einer Vollstreckungsgegenklage?
16. Juni 2018
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Frage vom 16. Juni 2018 | 14:12
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Erhöhen Gerichtsvollzieherkosten den Streitwert bei einer Vollstreckungsgegenklage?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2018 | 17:52
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
Hallo "Wachholder",
der Wert einer Vollstreckungsgegenklage entspricht grds. dem Wert des vollstreckbaren Hauptanspruchs, ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit; titulierte Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht (BGH NJW-RR 2015, 1471). Entscheidend ist also der Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs.
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