Ebay: Anzeige wegen Warenbetrugs bekommen, trotz Freispruches Anwaltskosten

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Peter1324
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Anzeige wegen Warenbetrugs bekommen, trotz Freispruches Anwaltskosten

Guten Abend,
Ich habe bei Ebay ein Smartphone verkauft, was ganz normal gebraucht war.
Nachdem ich es verkauft habe, bekam ich Nachrichten dass das Smartphone beschädigt sei,
und die Person das Geld erstattet haben möchte. In der Zeit wo ich versuchte es zu klären, bekam ich eine Anzeige wegen Warenbetrugs.
Natürlich habe ich einen Anwalt in meinem Umkreis als Verteidigung genommen und ging nun dagegen vor.
Das ganze Verfahren wurde, ohne das ein Gericht dafür eröffnet wurde, eingestellt und ich wurde Freigesprochen.
Nun habe ich Anwaltskosten von ca. 500€ selber zu tragen? Übernimmt das nicht die Staatskasse?
Ich bitte um Hilfe...

Lg Peter

-- Editiert von Moderator am 12.01.2018 18:33

-- Thema wurde verschoben am 12.01.2018 18:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Das ganze Verfahren wurde, ohne das ein Gericht dafür eröffnet wurde, eingestellt und ich wurde Freigesprochen. Nö, Sie wurden nicht freigesprochen - Ihr Verfahren wurde eingestellt. Sie werden gleich sehen, daß das ein großer Unterschied ist.
Nun habe ich Anwaltskosten von ca. 500€ selber zu tragen? Ja.
Übernimmt das nicht die Staatskasse? Nur bei Freispruch, und es war ja keiner.

-- Editiert von muemmel am 16.01.2018 16:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Peter1324):
Das ganze Verfahren wurde, ohne das ein Gericht dafür eröffnet wurde,

Üblicherweise nimmt man die bereits vorhandenen Gerichte für solche Zwecke ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Nein, die Staatskasse wird ihre Anwaltskosten nicht übernehmen. Jeder Mensch kann jederzeit wegen irgendwas angezeigt werden. Sofern die Anzeige nicht von vorneherein schwachsinnig ist, muss die Polizei ermitteln, Der Staatsanwalt entscheidet dann aufgrund des Ermittlungsergebnisses ob er Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Aus der Sicht der Staatskasse ist bis dahin nichts passiert, was die Einschaltung eines Anwalts nötig machen würde.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Peter1324):
Das ganze Verfahren wurde, ohne das ein Gericht dafür eröffnet wurde, eingestellt und ich wurde Freigesprochen.

Einstellung nach § 153 StPO ?
Freispruch wäre das keiner.

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