Hallo Forum,
Ein RA einer Anwaltskanzlei (5 Anwälte) vertritt mich in einem sozialgerichtlichen Verfahren (Anerkennung Behinderung, MdE für Rente nach OEG), hat zahlreiche sehr persönliche Unterlagen von mir in seiner Akte (Krankenhausberichte, Gutachten, teilw. psychiatrisch, etc.) und macht das auch ganz gut soweit.
Nun hat ein anderer RA dieser Kanzlei als neue Mandantin meine Vermieterin angenommen, im Verfahren gegen mich bezüglich Kündigung und Räumung (-sklage) meiner Wohnung.
Auf Nachfrage, ob dies nicht irgendwie "bedenklich" sei, antwortete mein RA zwar, er hält das auch nicht für ganz in Ordnung, hätte die Problematik angesprochen, könne aber nichts dagegen machen, er sei nur angestellter RA der Kanzlei und die Entscheidung käme "von oben".
Ich bin damit nicht einverstanden, ein Anwaltswechsel meinerseits wäre verheerend, zumal das sozialgerichtliche Verfahren sehr umfangreich ist.
Ist so ein Vorgehen der Chefetage "nur" moralisch bedenklich oder gar auch anwalts- und standesrechtlich zu beanstanden?
Danke
LG
Diriana
Bisher Mandant und nun auch Gegner einer Kanzlei!?
16. Oktober 2005
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Frage vom 16. Oktober 2005 | 12:52
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 6x hilfreich)
Bisher Mandant und nun auch Gegner einer Kanzlei!?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2005 | 17:09
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
es gibt sowohl in der bora als auch im stgb entsprechende tatbestände.
schauen sie sich doch einmal § 3 BORA
unter www.brak.de an.
es muss sich dannach um dieselbe "Rechtssache im widerstreitenden Interesse" handeln. das ist bei ihnen nicht der fall, da es sich ja eben um zwei grundsätzlich verschiedene angelegenheiten handelt.
bleiben leider nur moralische bedenken, stands- und strafrechtlich gibt es nichts zu beanstanden (auch wenn die angelegenheit meinem empfinden nach alles andere als ok ist und sich jede seriös arbeitenden kanzlei derartiges verbieten sollte).
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