Hallo,
in einer Erbrechtssache habe ich PKH beantragt, da ich momentan über kein eigenes Einkommen verfüge. Leider wurde mein Antrag auf PKH bereits im Dezember 2001 abgelehnt. Meine Frage: ist es jetzt noch möglich, gegen die Ablehnung Beschwerde einzulegen? Ist eine solche Beschwerde gebührenpflichtig, und wonach würden sich die Gebühren berechnen? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand in diesem Forum diese Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank im voraus und viele Grüße,
Isa
Beschwerde gegen PKH-Ablehnung
2. März 2002
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Frage vom 2. März 2002 | 19:10
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Beschwerde gegen PKH-Ablehnung
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