Berufsrecht und Abmahnwahn

24. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
proflan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsrecht und Abmahnwahn

Ein altes Thema: Wettbewerbs- und/oder Urheberrechtliche Abmahungen im Internet. Nicht nur alt, sondern jedenfalls rechtspoitisch umstritten.

Kleinste Verstöße, bei denen man nur in der weltfremden Abgebrühtheit der Gerichte einen Schaden konstrieren kann bescheren von allgemein überschwemmten Arbeitsmarkt geplagten Juristen eine interessante Verdienstmöglichkeit.

Dies kann aber nicht allen ernstes Sinn und Zweck sein und ich stelle mir die Frage, ob ein solche Verhalten mit der Stellung des Anwalts als Organ der Rechtspflege, insbeondere dem Berufsrecht vereinbar ist.

Besondes kritisch:
- Hohe Streitwerte, um den Gegner von der Rechtsverteidigung abzuhalten.
- Massenhafte Abmahnungn, die weitgehend automatisiert erfolgen.
- Ziel ist vordergründig die Abrechnung von Gebühren.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

*lol* Es wird immer wirrer...

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#3
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

also es ist tatsächlich so,
es wird nicht mal mehr gefragt oder geprüft ob ein Verschulden oder eine Absicht dahinter steckt oder ob jemand vorsätzlich handlt
z.B. ein T-Shirt im Urlaub gekauft bei Ebay wieder verkauft und schon ist ne Abmahnung da mit ca. 1600 EUR
so leicht kann man heute Geld verdienen als Anwalt

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#4
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Futterneid war noch nie ein gutes Argument. Wenn der Mandant jemanden abmahnen will, soll der Anwalt dann sagen: "Einen Rechtsverletzer Abmahnen ? Igitt, pfui, nein danke, lieber nicht, ich könnte damit gutes Geld verdienen, sowas mache ich nicht. ". Man sollte den Anwalt nicht mir der Caritas verwechseln. Und man sollte sich von dem Irrtum frei machen, dass Anwälte abmahnen. Es mahnen Marktteilnehmer / Rechtsinhaber ab und nehmen hierzu die Dienste eines Anwalts in Anspruch. Als Anwalt gehöre ich auch zu der Spezies derer, die pauschal des Raubrittertums bezichtigt werden, obwohl ich noch keine einzige Massenabmahnung durchgeführt habe sondern zumeist diejenigen vertrete, die abgemahnt wurden. Bin ich deshalb ein unsittlicher Raffzahn, der seine Dienste gefälligst kostenlos zur Verfügung stellen muss ?






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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

es wird nicht mal mehr gefragt oder geprüft ob ein Verschulden oder eine Absicht dahinter steckt oder ob jemand vorsätzlich handlt

Ich habe das schon mal dargestellt. Sehen Sie die andere Seite: Rolex stellt teure Markenuhren her und investiert Millionen in den Aufbau einer Marke mit gutem Rufe.
Jetzt kommen 50.000 Touristen, kaufen in Hongkong Billigimitationen und verkaufen sie hier (guten Glaubens oder nicht) als 'Rolex-Uhren'.
Was für ein Schaden dem Unternehmen damit entsteht, können Sie sich sicher denken, egal wie gering der Einzelne seinen Anteil daran auch sehen mag.
Irgendwann ist die Marke dann 'verbrannt', die Firma macht dicht und alle jammern über die verlorenen Arbeitsplätze...

PS. 5000 :)

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#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

es geht doch auch gar nicht um die abmahnung an sich, sondern vielmehr um die anfallenden gebühren.

die meisten abmahnenden firmen haben sehr wohl eigene rechtsabteilungen die das geiche schreiben gegen unkostenerstattung von 100 eur völlig problemlos verschicken könnten.

ein anwalt wird doch nur beauftragt um die kosten in die höhe zu treiben. da intern sowieso honorarvereinbarungen bestehen werden kann man aus schadenersatzrechtlicher sicht durchaus auch an der erstattungspflicht zweifeln - wird dies aber nicht nachweisen können.

eine gesetzliche regelung mit grenzen um die 100-150 eur wurde ja bereits in aussicht gesetellt - man wird sehen wie sich die abmahn(un)sitte dann entwickelt. im bereich des UWG werden ja nach und nach mehr blödsinnige (siehe e-bug und lebenslange garantie) abmahnungen als bagatellen verworfen.

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