Arbeitgeber vermittelte Anwalt für Strafrecht - wer zahlt?

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb490588-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber vermittelte Anwalt für Strafrecht - wer zahlt?

Hallo,
ich habe einen folgenden Fall:

Gegen mich wurde wurde vorletztes Jahr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dazu kam die Polizei zu meiner Arbeitsstelle. Da ich mich mit meinem damaligen Arbeitgeber gut verstand und er mich unterstützte, vermittelte er mich an einen ihm bekannten Anwalt für Strafrecht. Es wurde hierbei kein Wort über die Kosten verloren - weder beim Arbeitgeber noch als ich beim Anwalt selbst war. Mein damaliger Chef meinte nur: "Wir machen das schon, mach dir mal keine Sorgen"

Der Anwalt bekam Akteneinsicht und sein Kollege, da der Anwalt selbst verhindert war am Verhandlungstag, übernahm die Verteidigung im Gericht.

Ein Jahr später, also im Mai 2017, bekam ich dann eine Rechnung vom Anwalt in Höhe von etwa 1000 €, die ich begleichen soll. Für mich etwas überraschen, da ich nie über mögliche Kosten mit niemandem geredet habe und davon ausging, dass mein damaliger Arbeitgeber diese trägt - aufgrund der obigen Aussage.

In einer Mail fragte ich dann nach, warum mein ehemaliger Arbeitgeber nicht dafür aufkommt und warum im Vorfeld mit mir nichts kommuniziert wurde. Da ich ja aber seine Dienstleistung dennoch in Anspruch nahm, schlug ich eine Ratenzahlung vor, da sowohl ihm als auch meinem damaligen Arbeitgeber meine finanzielle Situation bekannt ist. ( Erstes Berufsjahr nach Ausbildung und zusätzlich hohe monatliche Belastung aufgrund von Schuldentilgung)

Sowohl meine Fragen als auch mein Vorschlag auf Ratenzahlung blieben unkommentiert. Jetzt, ein Jahr später, bekomme ich eine Mail, in der er erwähnt, dass er meine Akte kulanterweise auf Wiedervorlage gelegt hat. Nun liegt ihm diese wieder vor und er möchte die Zahlung der gebühren bzw. die erste Rate bis Mitte Juni.

Muss ich das nun zahlen? Klar, habe ich seine Dienstleistung in Anspruch genommen - und klar dass am Ende er bezahlt werden muss. Nur finde ich das irgendwie falsch, dass mir gegenüber nie etwas von Kosten erwähnt wurde. Es kam so rüber als ob mein ehemaliger Arbeitgeber dafür aufkommen würde.

Meine Vermutung: Ich habe dort gekündigt und eventuell wurde das persönlich genommen. Die Anwaltsrechnung kam auch erst nach meiner Kündigung.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

-- Editiert von Moderator am 17.05.2018 14:29

-- Thema wurde verschoben am 17.05.2018 14:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Den Anwalt muss erstmal der zahlen, der ihn beauftragt hat.
Es ist zu vermuten dass du das warst, aber dazu müsste man natürlich wissen was du da unterschrieben hast etc...
Ob du in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung gegen den ExArbeitgeber hättest (etwa weil mit ihm eine Übernahme der Kosten vereinbart sei), darf zumindest sehr fraglich sein.
Selbst ohne auf eine Frage des Nachweises einzugehen, "Wir machen das schon" kann alles und nichts bedeuten...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb490588-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich habe eben nichts unterschrieben - deswegen ist es ja so seltsam.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn DU sicher nichts unterschrieben hast (nicht mal eine Vollmacht? Sicher?!) wäre die spannende Frage an den Anwalt doch, warum er überhaupt tätig wurde. Irgendwer muss ihn ja mandatiert haben. Und derjenige ist eben auch der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, dass die Zeche bezahlt wird.

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