Ich beziehe zur Zeit AlgI und fange in 2 Monaten eine Technikerschule an und beziehe dann Meisterbafög. Meine Frau und ich wollen sich scheiden lassen. Wenn ich jetzt für die Abwicklung einen Anwalt einschalte, muß ich dann die Anwaltskosten selber tragen oder zahlt das der Staat?
Gruß
Anwaltskosten bei Scheidung und Arbeitslosengeld
11. Juni 2008
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Frage vom 11. Juni 2008 | 20:35
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten bei Scheidung und Arbeitslosengeld
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 12. Juni 2008 | 12:51
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Das müssen Sie selber. Ist Ihr Privatvergnügen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 12. Juni 2008 | 17:21
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Es sei denn es besteht Anspruch auf einen Beratungshilfeschein oder Prozesskostenhilfe.
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