Anwaltskosten - Was sieht die Gebührenordnung vor?

3. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
AnGe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten - Was sieht die Gebührenordnung vor?

Hallo!
Ich habe eine Beratung in Sachen Unterhaltsrecht in Anspruch genommen und danach den Anwalt beauftragt, in meinem Namen einen Brief mit mehr oder weniger informativem Charakter zu verfassen, d.h. es wurde nur die Gesetzeslage zusammengefaßt. Meine Rechtsschutzversicherung trägt in dem Bereich (Familienrecht) nur die Beratungskosten abzüglich der Selbstbeteiligung und wie ich das verstanden habe nur dann. Sobald noch weitere Aktivitäten in der Sache erfolgen, tritt sie nicht ein.
Ich habe von dem Anwalt keine Gebührenrechnung bekommen und der Vorgang wurde nicht meiner Versicherung gemeldet. Der Anwalt fordert per normalem Brief die Selbstbeteiligung und argumentiert eben genau mit der Einschränkung bei den Versicherungsbedingungen.
Was sieht die Gebührenordnung vor? Es war ja keine reine Erstberatung. Ich weiß auch nicht, was an Streitwert zugrunde gelegt werden würde. Ich finde es merkwürdig, daß er so seine Leistung berechnet. Ich kann in der Form dies nicht an andrer Stelle geltend machen.
Ich bin deshalb unsicher, weil ich in einer anderen (leidigen) Angelegenheit, die ich hier schon gepostet habe, eine Gebührenrechnung für ein vergleichbares Schreiben genannt bekommen habe, bei der das Honorar nur einen Bruchteil der Selbstbeteiligung ausgemacht hat. Und wenn der Anwalt nicht mit der Versichrung abgerechnet hat, müßte er mir doch zumindest seinen Aufwand genauer beziffern?? Ich möchte betonen, daß ich dem Mann ganz bestimmt nicht sein Honorar vorenthalten möchte, es mangelt mir nur an Transparenz.
Gruß Andi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Du hast einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung auf Grundlage der BRAGO. Aufgrund ominöser Schreiben sollte nichts bezahlt werden.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#2
 Von 
AnGe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich hab inzwischen gezahlt...

Immerhin hat der Anwalt in seinem Schreiben den Betrag, den er angeblich über die Rechtschutzversicherung abgerechnet haben will -hab da aber noch nicht wieder nachgefaßt-, genauer spezifiziert. Er bezieht sich mal wieder auf die 230 Euro, die anscheinend jeder irgendwie immer abrechnen will. Seine Rechnung beläuft sich auf einen Betrag darunter.

Ich hab ihn jetzt "gebeten", mir einen entsprechenden Beleg zu übersenden und werde das garantiert nicht aus den Augen verlieren.

Das Dumme ist, daß "die" bezüglich ihrer Möglichkeiten am längeren Hebel sitzen und ich wiederum für die Durchsetzung meiner Interessen bei einem Berufskollegen den Zahlemann machen dürfte.

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