Mein Anwalt hat mir beim Beratungsgespräch wegen einer Strafsache und einer Arbeitsschutzklage in beiden Fällen Erfolg bescheinigt. In Wirklichkeit hat er durch Fehler in beiden Fällen die
Situation noch verschlimmert. Ich habe desshalb die Mandatschaft zurückgezogen (Die Arbeitsschutzklage ist noch nicht beendet).
Nun wurde mir die Rechnung von ca. 2000€ präsentiert obwohl Prozesskostenhilfe beantragt und genehmigt wurde.
Meine Frage:
Muss ich die Gesamte Rechnung bezahlen da ich ja einen anderen
Anwalt suchen muss der die Klage zu Ende führt?
Gibt es Möglichkeiten sich vor solchen Stümpern zu schützen?
Vielen Dank im voraus,
Werner G.
Anwaltskosten - Muss ich die gesamte Rechnung bezahlen? Anderer Anwalt muss ja übernehmen?
13. Juli 2005
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Frage vom 13. Juli 2005 | 20:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten - Muss ich die gesamte Rechnung bezahlen? Anderer Anwalt muss ja übernehmen?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2005 | 09:43
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 81x hilfreich)
Zunächst:
Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Wegen der gesamten Problematik würde ich mich an die zuständige Rechtanwaltskammer wenden.
Gruß
#2
Antwort vom 14. Juli 2005 | 10:04
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Werner G.,
wie bereits geschrieben, gibt es im StrafR keine Prozesskostenhilfe. Je nachdem, was der Anwalt genau falsch gemacht hat, besteht uU die Möglichkeit des Schadensersatzes gegen den Anwalt. Diese sind dafür auch versichert.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Und jetzt?
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