Anwaltskosten, wer zahlt?

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
euridike
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwaltskosten, wer zahlt?

Hallo,

ich bräuchte mal dringend einen Rat. Es gehört nicht direkt in die Themen dieses Forums, deshalb habe ich es hier in Plausch gestellt.

Folgender Sachverhalt.

Mein Großvater ist vor 4 Monaten gestorben und meine Großmutter ist nunmehr Alleinerbin. Nun gab es ein Testament, in dem mein Onkel dummerweise mit einem Betrag aus einer Lebensversicherung bedacht worden ist. Ist von meinen Großeltern eigentlich anders gedacht gewesen, hat aber der damalige Notar im Testament falsch ausgeführt. Nunja, das Kind ist somit in den Brunnen gefallen.

Meine Großeltern hatten schon seit über 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Sohn und dieser hat auch keinen Kontakt zu seinen Eltern gesucht, auch nicht, als mein Großvater im letzten Jahr schwer krank wurde, es hat ihn schlicht und ergreifend nicht interessiert. Nun kam es zur Testamentseröffnung, er erfuhr dass er etwas bekommen sollte.

Er hat sich dann nicht persönlich mit meiner Großmutter in Verbindung gesetzt, sondern gleich ein Schreiben von einem Anwalt geschickt, in welchem er zur Zahlung des Geldbetrages auffordert, dieser Aufforderung ist meine Großmutter auch gleich nachgekommen.

Nun kommt aber eine Rechnung des Anwaltes meines Onkels mit der Aufforderung, dass meine Großmutter diese zu zahlen habe. Ist das rechtens? Muss nicht der, der den Anwalt beauftragt seine Rechnung selbst zahlen? Zumal wenn der Sohn sich persönlich gemeldet hätte, die Sache wohl auch ohne Anwalt geregelt worden wäre.

Wer hat denn nun zu zahlen?

Gruß
euridike

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ein Erstattungsanspruch wäre nur bei Verzug gegeben. Ob der eingetreten ist, läßt sich mit den Informationen nicht entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
euridike
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Wann wäre sie denn in Verzug.?

In Verzug gesetzt wurde meine Oma meines Erachtens nicht. Ihr Sohn hat sie selbst nicht zur Zahlung aufgefordert, weder schriftlich noch mündlich, desweiteren steht im Testament auch keine Frist, mit welcher die Zahlung zu erfolgen hätte.

Meine Großeltern und ihr Sohn haben schon seit über 10 Jahren keinen Kontakt mehr zueinander, da ist viel böses Blut geflossen. Meine Oma ist eigentlich davon ausgegangen, dass ihr Sohn nicht so charakterlos ist und sein Erbe wirklich will.

Gruß
euridike

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Also wenn gar keine Aufforderung seitens des Sohnes vorher kam, dann sehe ich hier auch keinen Verzug. Der ist erst durch die Zahlungsaufforderung des RA eingetreten. Daher kann er auch nicht seine Kosten ersetzt verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
euridike
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich hoffe, dass dem dann auch so ist.

Gruß
euridike

1x Hilfreiche Antwort

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