Ein Anwalt erhält für eine Berufung erforderliches Honorar in voller Höhe .
Der Anwalt aber gibt die Berufungsschrift zu spät ab , so daß ein rechtskräftiges Urteil entsteht mit erheblichen finanziellen Kosten für den Klagenden .
Derselbe Anwalt teilt mit , daß er bereit ist nur die Hälfte der Gebühr zurück zu erstatten, wenn der Kläger auf weitere Schritte gegen den Anwalt verzichtet ....
Lohnt sich überhaupt eine Klage gegen den Anwalt ?
Wie sieht es aus , wenn man keine weiteren Anwaltsgebühren tragen kann ?????
Anwaltsgebühr - Lohnt sich überhaupt eine Klage gegen den Anwalt?
31. August 2005
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Frage vom 31. August 2005 | 10:43
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwaltsgebühr - Lohnt sich überhaupt eine Klage gegen den Anwalt?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 31. August 2005 | 11:56
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ja, der Anwalt hat doch sicher eine Berufs-Haftpflichtversicherung.
Und wenn er schon 50% anbietet, hat er ein schlechtes Gewissen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 31. August 2005 | 13:05
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 1x hilfreich)
danke erst mal für die Antwort !
Tatsache ist , der Anwalt setzt mich unter Druck und meint - er bezahlt nur zurück , wenn ich auf weitere Schritte verzichte ...
Brauchen würde ich aber das Geld um evtl. weitere Schritte gehen zu können ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. September 2005 | 01:42
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 4. September 2005 | 22:46
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Aber immer bedenken:
Schadensersatzforderung ist nur erfolgreich, wenn der Anwaltsfehler einen Schaden verursacht hat. Wäre die Berufung auch so verloren gegangen, gibt es nichts.
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