Hallo, meine Frage ist die:
Muss man als Mandant die Anwaltliche Vollmacht in der Kanzlei unterzeichnen, oder reicht ein Fax der Vollmacht aus.
Wenn das Fax nicht ausreichen sollte, ist der Anwalt berechtigt im Namen des Unterzeichneten seine Tätigkeit aufzunehmen.
Wenn der Anwalt nicht berechtigt ist seine Tätigkeit aufzunehmen, wo und wie kann ich mich wehren.
Danke für das lesen und Antworten.
Gruß R. Grüne
Anwaltliche Vollmacht
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Sie müssen schon etwas genauer schildern worum es geht. Wogegen möchten Sie sich wehren.
Es ist unklar, ob Ihr Problem in der Beziehung Anwalt-Mandant oder Anwalt-Gegner liegt.
Theoretisch reicht sogar eine mündliche Bevollmächtigung aus.
Hiervon zu trennen ist die Frage, inwiefern im Streitfall die Erteilung einer Vollmacht beweisbar ist.
Geht es um das Anwalt-Mandant-Verhältnis reicht ein Fax ohne weiteres aus um nachzuweisen, dass der Mandant Vollmacht erteilt hat.
Eine schriftliche Vollmacht (teilweise sogar im Original) wird allerdings im Verhältnis Anwalt-Gegner notwendig, wenn die andere Partei die Bevollmächtigung durch den Mandant bestreitet.
Das Gericht verlangt von einem Anwalt ebenfalls keine Vorlage einer Vollmacht, wenn der Gegner die Bevollmächtigung nicht bestreitet.
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