Anwalt will Mandat niederlegen

5. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Defender76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt will Mandat niederlegen

Hallo,

bin langsam mit meinem Anwalt am verzweifeln.

Als ich ihm das mandat über eine nicht haltbare Strafsache gegen mich übergeben hab wollte er zunächst eine anzahlung von 150€. Für meine Vertretung vor Gericht nannte er mir Gesammtkosten von 550€.

Inzwischen sind sicher 350€ bei ihm angekommen. Zusätzliche 300€ hab ich letzte woche überwiesen. Der betrag wurde auch freitag ordnungsgemäß auf meinem Konto belasetet.

Jetzt ruft mein anwalt meine nicht erziehungs-berechtigten Eltern an, nennt ihnen einzelheiten aus meiner Akte und sagt wenn er bis morgen das geld nicht hat wird er mich bei der Verhandlung nicht vertreten. Die 300€ von letzter woche hat er angeblich nicht bekommen. Kann ich aber mittels Kontoauszug beweisen.

Die Verhandlung ist übrigens morgen. Inzwischen fordert er auch 790€ statt der am anfang genannten 550€.

Ist ein Anwalt nicht sogar an erhöhten Datenschutz gebunden? Kann er seine forderung plötzlich so erhöhen obwohl keine zusätzlichen Leistungen in Anspruch genommen wurden? Und vor allem.... darf ein Anwalt das Mandat so kurzfristig niederlegen das sich der Mandant keine neue Vertretung beschaffen kann?

Danke im vorraus fürs lesen und beantworten.

Was denn, so teuer?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sind Sie volljährig?

Falls nein, was heißt "nicht erziehungsberechtigte Eltern"?

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#2
 Von 
Defender76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok da hab ich mich etwas schlecht ausgedrückt. Wollte mit "nicht erziehungsberechtigte Eltern" eigentlich ausdrücken dass ich volljährig bin. 25 um genau zu sein. Als minderjähriger wär es ja selbstverständlich dass der RA meine Eltern anspricht.

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich finde das schon hammerhart, dass dein Anwalt deine Eltern in Kenntnis gesetzt hat. Ich würde sagen, dass hier das Vertrauensverhältnis erschüttert ist und würde mich durch so einen Anwalt nicht mehr vertreten lassen wollen. Aber was du jetzt noch kurzfristig machen kannst, weiß ich auch nicht. Da der Termin bereits morgen ist, würde ich abwarten, ob dein RA erscheint oder nicht. Wenn nicht, dann dem Richter die Situation schildern - ggfs. kann das Verfahren verschoben werden ? (keine Ahnung - kenne mich da nicht aus). Danach würde ich auf jeden Fall die Rechtsanwaltskammer einschalten.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#4
 Von 
Defender76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und genau so weit bin ich eigentlich auch...

Ich geb jemand das Vertrauen mich rechtlich zu vertreten und muss mich dann schließlich nicht nur mit dem Prozess sondern auch mit der vermeintlichen Vertrauensperson rumschlagen.

Ist ja nicht "nur" so das er üderhaupt einer dritten Person sagt das meine Akte offene Rechnungsstände aufweist. Es sind zudem Sätze gefallen wie "Die Aktie ihres Sohnes enthält mehr Schriftverkehr wegen Nichtzahlung als relevante Daten".

So wie ich meine Eltern daraufhin verstanden habe, haben sie sich so unter Druck setzen lassen das sie den ANGEBLICH offenen Rechnungsbetrag überwiesen haben.

Nett von meinen Eltern... aber auf welcher rechtlichen Grundlage nötigt er meine Eltern zu dieser Zahlung?

Noch mal zur erinnerung:
Er hatte zu begin 550€ gefordert. 650€ von 790€(die er jetzt fordert) hat er bereits erhalten. Sofern ich überhaupt verpflichtet bin ALLES VOR der Verhandlung zu bezahlen geht es hier um 140euro.


So jetzt hat sich die Lage aber etwas weiter entwickelt:
Zum gestrigen Verhandlung erschien dieser Anwalt exakt 2 min vor begin.

Wie im ersten Posting schon erklähr waren die Vorwürfe und Zeugen so lächerlich das ich nach sage und schreibe 35 min von allen Anschuldigungen frei gesprochen wurde.

Auf der einen Seite bin ich froh das die Sache zu ende ist. Der RA hat seine Arbeit zumindest ohne größere Mängel geleistet.

Klar eine "beschwerde" ist die Aktion schon wert. Aber wo? Hier im forum? Lesen nicht genug menschen die ich von einer zukünftigen mandatsübergabe an den besagten RA warnen könnte.

Zu Anwaltskammer: Wie ja hier in vielen Threats nach zu lesen ist, ist die Anwaltskammer eine vertretung der Anwälte. Da kann ich mich ja genau so gut bei der Sekretärin meines RAs beschweren. Vor allem hat mir der RA schon bewiesen das er der Auffassung ist das Gesetze für ihn keine Gelltung haben. Was ist wenn er seinen Rechnungsbetrag nun noch mal nach oben korrigiert? Ob er es darf oder nicht!

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Rechtsanwaltskammer ist aber der richtige Ansprechpartner.

Dies ist keine reine Interessenvertretung, sondern diese ist auch für Sanktionen zuständig.

Diese erteilt u.a. auch Rügen an den RA. Und diese ist hier mindestens fällig.

Das Vorgehen des RA verstößt jedenfalls gegen § 2 (Verschwiegenheit) der Berufsordnung für RA.

Da die RA-Kosten bei einem Freispruch regelmäßig die Staatskasse trägt, müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Zahlung auch zurückerhalten.

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#6
 Von 
Defender76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich hab meine Informationen eben nochmal überprüft.

Er hat meine Eltern zu einer Zahlung von 490€ genötigt.

Somit hat er VOR Verhandlung 1140€ für diesen Fall bekommen. Seine letzte Rechnung lag bei 790€.

Er hat durch die Aktion also mehr "eingetrieben" als er überhaupt fordert.

Gute Überleitung zu meiner nächsten Frage:
Der Richter beendete sein Urteil mit: "Die Kosten des Verfahrens, sowie alle notwendigen Auslagen werden der Staatskasse zur Last gelegt".

Gehen wir mal davon aus dass dieses Urteil innerhalb von 7 Tagen Rechtskräftig wird, also die Staatsanwaltschaft auf eine weitere Instanz verzichtet (Davon geh ich aus).

Sind meine RA kosten dann "notwendige Auslagen" die der Staatskasse zur Last gelegt werden? Hatte ursprünglich damit gerechnet dass ich so oder so auf diesen Kosten sitzen bleibe.

Aber jetzt wirds kompliziert. Wie mach ich einen Betrag geltend den meine Mutter überwiesen hat? Zumal... das Geld was er jetzt bekommen hat, welches über seine forderung hinaus geht... das kann ich ja wohl kaum der Staatskasse in Rechnung stellen. Welche Frist kann ich ihm zur Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrages setzen?

Zunächst werde ich versuche die finanziellen Angelegenheiten zu klähren.

Danach werd ich mich wohl (eurer) Meineung anschließen und ihm zumindest mal dafür auf die Füße treten. (Natürlich im übertragenen Sinne gesehen :) )

Was ist denn mit dem Bundesamt für Datenschutz? Hab mich auf deren Webseite mal umgesehen und muss erfreut feststellen dass sie scheinbar gerne Hilfeleistung bei festgestellten Verstößen gegen den Datenschutz bieten.

Berufsordnung §2 in Ehren. Berufs (ORDUNG)... kann man sowas einklagen? Ist er überhaupt gesetzlich daran gebunden?
Auch wenn, ist der vorsätzliche Verstoß gegen den Datenschutz nicht viel gravierender?

Falls es noch jemand interessiert: Hab heute einen Bekannten getroffen der sich vor 2 jahren von dem selben RA hat vertreten lassen. Zunächst hatte der besagt RA das Mandat übernommen. Rief dann aber 2 wochen vor der Verhandlung meinen Bekannten an und sagte wörtlich: "Ich lege Ihr Mandat hiermit nieder". Bei der Bitte um eine Begründung sagte er dass er nun auch die Gegenseite vertritt und dort mehr Aussicht auf Erfolg sieht.

Das ist das erste mal das ich in meinem Leben die Hilfe eines Anwalts benötigt habe. Wenn alle Anwäte so sind war das jedoch sicher das letzte mal!

Für alle die, die in NRW im Großraum Ratingen/Düsseldorf wohnen: Seid auf der hut wenn Ihr euch von einem Anwalt vertreten lasst der seine Kanzlei auf der Düsseldorfer Straße angesiedelt hat. Wie geschilder: Fachlich ist er sehr kompetent! Aber achtet auf euer Geld!!!

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#7
 Von 
Defender76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder eine weitere Idee:
Da es sich in der Angelegenheit um einen Verkehrsvertoß handelt, habe ich die Daten des RA von meiner ADAC Sachbearbeiterin bekommen. Da hat er auch noch mal ein Beratungshonorar abkassiert. Meint Ihr nicht das man sich zunächst mal da beschweren könnte?

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#8
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Also, nicht alle Anwälte sind so, wie der, den du erwischt hast. Ich bin mit meinem total zufrieden.

Ich würde ihn schriftlich auffordern die von dir gezahlten Beträge (einzelnd auflisten und mit Datum wann du sie an ihn gezahlt hast) bis zum TT.MM.2007 an dich zurück zu erstatten, da gemäß Urteil vom TT.MM.2007 - Aktenzeichen: sowieso die Kosten der Staatskasse auferlegt wurden.
Natürlich musst du erst die Rechtsgültigkeit des Urteils abwarten.
Auch deine Eltern sollten einen gleichlautenden Brief an den RA schreiben und wie gesagt: Zahlungsfrist setzen.

Zahlt er den Betrag bis zum dem von euch genannten Termin nicht, würde ich mir einen anderen RA nehmen und mich von dem vertreten lassen.

So würde ich es machen. Vielleicht gibt es ja aber auch noch andere Meinungen dazu??


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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'Sind meine RA kosten dann notwendige Auslagen die der Staatskasse zur Last gelegt werden? '

Prinzipiell ja.

Die Staatskasse ersetzt aber nur die Anwaltskosten, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen.

Sollten Sie aber eine gesonderte Honorarvereinbarung mit dem RA getroffen haben die über diesen Gebühren liegt bleiben Sie auf dieser Differnez sitzen.

Den Abschluss einer Honorarvvereinbarung muss gesondert und schriftlich erfolgen.

Falls der Anwalt dies nicht nachweisen kann muss er jetzt mit der Staatskasse abrechnen und die von Ihnen erhalteten Gelder zurückzahlen.

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#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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