Der Anwalt verlangt für......???Vorschuß iHv 348 Euro für Einsprucheinlegung gegen Strafbefehl.
Kann man vom Anwalt Erklärung verlangen,
was mit diesem Vorschuß abgedeckt ist und für welche Handlungen eine neue Zahlung erforderlich ist ?
Anwalt verlangt Vorschuß
8. Februar 2005
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Frage vom 8. Februar 2005 | 11:16
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 472x hilfreich)
Anwalt verlangt Vorschuß
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 8. Februar 2005 | 13:23
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
selbstverständlich.
allerdings entstehen in strafverfahren ausschließlich rahmengebühren (d.h. der rechtsanwalt hat einen ermessensspielraum den er anhand vom umfang , schwierigkeit etc ausnutzt), so daß die erläuterung wohl nur vorläufiger art sein kann.
das fordern von vorschüssen ist in straf- und bußgeldverfahren üblich, da die zahlungsmoral dort grundsäzlich als sehr schlecht zu bezeichnen ist (dies nur zur erläuterung, nicht auf sie bezogen).
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