Anwalt stellt in seiner Schlußrechnung die "einzuzahlenden" Gerichtskosten ein, die der Mandant bereits vor
dem Gerichtsprozess selbst und direkt gezahlt hatte.
Wieso ?
Anwalt verlangt Gerichtskosten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Gelegentliche verauslagen Rechtsanwälte auch die Gerichtskosten für Ihre Mandanten. In solchen Fällen tauchen diese Kosten dann natürlich in der Rechnung auf, weil der Anwalt die verauslagten Kosten ja von seinem Auftraggeber wieder haben möchte.
Wenn allerdings der Mandant die Gerichtskosten bereits selbst gezahlt hat, dann hätte eine Verauslagung durch den Rechtsanwalt unterbleiben können. Tauchen die Gerichtskosten jetzt trotzdem in der Rechnung auf, gibt es für mich an und für sich nur zwei Erklärungen:
1. Es war ein Versehen. Wahrscheinlich hat der Rechtsanwalt oder seine Rechtsanwaltsfachangestellte vergessen, diesen Posten aus der Rechnungserstellungsfunktion der Kanzleisoftware im konkreten Fall herauszunehmen.
2. Der Rechtsanwalt hat tatsächlich auch die Gerichtskosten verauslagt, so dass aufgrund der eigenen Zahlung des Mandanten das Gericht praktisch überzahlt wurde. Dann müsste es aber eine Gerichtskostenerstattung geben.
Der Mandant sollte in jedem Fall mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen und das klären.
- Der Rechtsanwalt hat tatsächlich auch die Gerichtskosten verauslagt -
Seitdem Zahlungsmoral hin ist, kann keiner
mehr leisten für einen Dritten in Vorlage zu treten.
Daher zahlen die Anwälte auch nicht mehr die
Gerichtskosten.
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