Anwalt stellte erfolglosPKH Antrag, Kosten 450Euro

18. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
Anwalt stellte erfolglosPKH Antrag, Kosten 450Euro

Hallo! Ich habe alsHArtz4 Empfängerin versucht etwas beimJobcenter juristisch zuklären- ein Anwalt stellte PKH Antrag, auch mit Widerspruch- PKH wurde nciht gewährt.

>Vorab zahlte ich 200Euro nun sind nochzusätzlich 246,25 fällig

ist die Abrechnung korekt??

verfahrensgebühr, 1.Instanz 250
Pauschale post/Telefon 20
Beschwerdegebühr LSG 87,50
Pauschale post und Telefon 17,50
gesamt dann 375,00
dazu noch mehrwerststeuer 71,25


446, 25 Euro


Was nun??

Was denn, so teuer?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

quote:
Was nun??


Ganz einfach: Zahlen! Was denn sonst? Wo ist denn überhaupt Ihr Problem?

Die Abrechnung erscheint jedenfalls korrekt. Warum keine PKH gewährt wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls haben Sie den Anwalt beauftragt, und Sie müssen ihn auch bezahlen..

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo IDYBELL!

Dein Beitrag erstaunt.

Die Frage war klar- ist die Abrechnung richtig?
Den Hinweis diese Frage doch hier mal einzustellen erhielt ich von Axel aus dem Forum- und er wird wissen warum.

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#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
ist die Abrechnung korekt??


Die Gebühr erster Instanz ist minimal über dem üblichen, was aber durch das Verfahren gerechtfertigt sein könnte. Ansonsten erscheint die Abrechnung korrekt.

Seltsam erscheint allenfalls, dass der Anwalt anscheinend unbedingt Klage erhoben (also nicht auf die Entscheidung im PKH-Verfahren gewartet) hat. Haben Sie ihm gesagt, dass er auf jeden Fall klagen soll ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Hm-Nein- Klage habe ich nicht extra "verlagt"- aber ich hatte alles andere bereits selber versucht- inklusive überprüfungsantrag.

Ich weiss nicht was üblich gewesen wäre- erst den PKH Antrag abwarten?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Ich weiss nicht was üblich gewesen wäre- erst den PKH Antrag abwarten?


Im Regelfall ja. Allerdings scheint es hier keinen Unterschied gemacht zu haben. Im Sozialgerichtsverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an und der PKH-Antrag scheint nicht extra berechnet worden zu sein.

Hat den der Anwalt gestellt oder Sie selbst ?

Haben Sie die Erstberatung über einen Beratungsschein bezahlt oder auf andere Weise?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Den Antrag hat der Anwalt gestellt- hätte ich auch selbst gemacht.

Beratungsschein wollte er nicht-er meinte das wäre nicht mehr passend-oderso.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2378
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Verfahrensgebühr (Mittelgebühr) beträgt hier exakt 250 €. Da die Gebühr für die PKH-Beantragung (welche hier 175 € betragen würde), auf die Verfahrensgebühr anzurechnen wäre, könnte diese natürlich auch nicht extra berechnet werden.

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